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Schirmherrschaft

Mit einer Schirmherrschaft kann sich das Parlament an einer Veranstaltung beteiligen, indem es moralische Unterstützung leistet. Pro Jahr wird nur für eine begrenzte Anzahl an Veranstaltungen die Schirmherrschaft übernommen.

Eine Schirmherrschaft kann für eine Reihe von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Veranstaltungen mit klarem europäischen Bezug übernommen werden, wie etwa Konferenzen, Diskussionen, Seminare, Sommeruniversitäten, Preise, Wettbewerbe oder Festivals.

Eine Schirmherrschaft kann nur für Veranstaltungen von begrenzter Dauer übernommen werden, deren Veranstaltungsort und -zeit bestätigt sind.

 

Besonderes Augenmerk gilt dem Umfang, in dem die Veranstaltung die Rolle des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Union bzw. ihren Beitrag in dem betreffenden Bereich hervorhebt.

Besonderes Augenmerk gilt ferner Veranstaltungen von Jugendlichen oder für Jugendliche sowie Veranstaltungen, die mit benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen zusammenhängen.

Aus einer Schirmherrschaft ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, und sie ist auch nicht mit dem Recht auf Nutzung der Einrichtungen des Europäischen Parlaments verbunden.

Nachdem die Schirmherrschaft übernommen wurde, muss in angemessener Weise für die Veranstaltung geworben werden. Die Organisatoren sind berechtigt, in ihren Veröffentlichungen das Logo des EP zu verwenden, sofern sie dessen Nutzungsbedingungen einhalten.

Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen für die Übernahme einer Schirmherrschaft entnehmen Sie bitte der nachstehenden Regelung des Europäischen Parlaments

 
 

Antragsmodalitäten

Anträge auf Übernahme einer Schirmherrschaft sind mittels des online abrufbaren Antragsformulars, per Post oder per E-Mail unter folgender Anschrift an den Präsidenten zu richten:

Martin Schulz
Präsident des Europäischen Parlaments

Rue Wiertz 60
1047 Bruxelles
Belgique

president@ep.europa.eu

Anträge sollten mindestens zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung eingereicht werden und die folgenden ergänzenden Auskünfte enthalten:

  • eine umfassende Beschreibung der Veranstaltung,
  • ein ausführliches Programm einschließlich der bestätigten Daten und
  • sonstige Informationen, die Sie für relevant erachten.
Antrag einreichen