Jan-Christoph OETJEN
Jan-Christoph OETJEN

група „Renew Europe“

Член

Германия - Freie Demokratische Partei (Германия)

Роден : , Rotenburg (Wümme)

Писмени обяснения на вот Jan-Christoph OETJEN

Членовете на ЕП могат да представят писмено обяснение на вота си на пленарно заседание. Член 194

Протокол за изменение на Споразумението между Европейския съюз и Япония за икономическо партньорство (A9-0081/2024 - Danilo Oscar Lancini) DE

14-03-2024

Wir Freie Demokraten möchten darauf hinweisen, dass wir lediglich den Inhalt dieses Berichts unterstützen, jedoch weder die politischen Ansichten des Berichterstatters noch die von ihm vertretene Gruppe unterstützen.

Създаване на европейска инициатива за ежегодно обявяване на европейски столици на децата (B9-0174/2024) DE

14-03-2024

Wir Freie Demokraten begrüßen die Initiative, die Beteiligung und Rechte von Kindern durch die Ernennung von Europäischen Kinderhauptstädten zu stärken, und haben daher insgesamt für die Entschließung gestimmt. Die Forderung nach einer Aufstockung der Mittel für die Europäische Garantie für Kinder mit einer eigenen Haushaltslinie von mindestens 20 Milliarden Euro unterstützen wir ohne Klärung der Finanzierung jedoch nicht. Wir haben daher die Streichung dieser Forderung aus dem Text befürwortet, was leider keine Mehrheit fand.

Европейски законодателен акт за свободата на медиите (A9-0264/2023 - Sabine Verheyen) DE

13-03-2024

Die FDP-Delegation im Europäischen Parlament erkennt sowohl die Notwendigkeit als auch den Nutzen eines Medienfreiheitsgesetzes auf EU-Ebene und begrüßt die Initiative, den freien und unabhängigen Journalismus in den Mitgliedstaaten zu stärken. Jedoch sind für uns im verhandelten Trilogergebnis die Hürden für den Einsatz von Spyware zu niedrig und der Schutz von Journalisten und ihrer Arbeit vor staatlicher Überwachung ist unzureichend. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung enthalten.

Законодателен акт за изкуствения интелект (A9-0188/2023 - Brando Benifei, Dragoş Tudorache) DE

13-03-2024

Als FDP-Delegation im Europäischen Parlament hätten wir uns beim AI Act mehr Freude an Innovation und noch stärkeren Schutz von Bürgerrechten gewünscht. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war nicht praxistauglich und hätte europäischen Unternehmen massiv geschadet. Wir konnten an entscheidenden Stellen nachbessern und KI-Entwickler:innen vor den praxisfernsten und teuersten Regelungen bewahren, die keinerlei Mehrwert für Verbraucherschutz gehabt hätten. Den zahlreichen bürokratischen Anforderungen allerdings werden Big Tech-Unternehmen leichter nachkommen können, als KMU. Die Umsetzung muss nun so unkompliziert wie möglich erfolgen, denn der AI Act darf nicht zu einer Innovationsbremse werden. Die Kommission muss jetzt durch die zugehörigen Guidelines Unklarheiten beseitigen und verständliche Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzes an die Hand geben.
Wir konnten gegen die Mitgliedsländer leider kein Verbot biometrischer Echtzeitüberwachung erreichen, aber wichtige rechtsstaatliche Hürden einziehen. Auch bei der retrograden biometrischen Identifizierung von Personen oder dem sogenannten Predictive Policing haben wir uns für stärkere rechtsstaatliche Hürden eingesetzt, als nun vorgesehen. Für unsere demokratische und wirtschaftliche Zukunft gilt es, weiter dafür zu arbeiten, dass nationale Regierungen Künstliche Intelligenz nicht für Überwachung missbrauchen und dass Innovation ein Zuhause in Europa hat.

Принудително лицензиране с оглед управлението на кризи и изменение на Регламент (EО) 816/2006 (A9-0042/2024 - Adrián Vázquez Lázara) DE

13-03-2024

Die FDP-Delegation im Europäischen Parlament hat gegen den Kommissionsvorschlag zur Richtlinie über Zwangslizensierung zum Krisenmanagement gestimmt. Wir sehen keinen Bedarf für die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz, da diese weder angemessen noch notwendig für effektives EU-weites Krisenmanagement patentgeschützter Produkte ist. Es gibt im Rahmen der TRIPS-Vereinbarung bereits Zwangslizenzen in den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten, und ein EU-weites Instrument würde nicht dabei helfen, akute Produktions- und Logistikengpässe zu beheben. Stattdessen müssen wir zur Nutzung von Instrumenten des Marktes ermutigen, um solchen Engpässen auf europäischer Ebene entgegenzutreten: wir setzen auf marktgetriebene Lösungen wie stärkere Kooperation zwischen Patenthaltern und -umsetzern, freiwilliges Patent Pooling und Partnerschaften statt EU-weiter Zwangslizenzen.

Безопасност на играчките и отмяна на Директива 2009/48/EО (A9-0044/2024 - Marion Walsmann) DE

13-03-2024

Für uns als FDP-Delegation im Europäischen Parlament sind sichere Spielzeuge im europäischen Binnenmarkt ein wichtiges Anliegen, um Kinder EU-weit vor schädlichen Substanzen zu schützen. Deshalb unterstützen wir, dass Spielzeuge mit der Überarbeitung der EU-Spielzeugrichtlinie noch sicherer gemacht werden sollen und deshalb haben wir auch für den Parlamentstext in seiner Gesamtheit gestimmt.
Allerdings haben wir die Anträge des ENVI-Ausschusses abgelehnt, mit denen zahlreiche Substanzen komplett verboten werden sollen. Die Grenzwerte des von uns unterstützten IMCO-Berichts für diese Substanzen sind sehr niedrig. Die vom ENVI-Ausschuss geforderten Komplettverbote würden jedoch in der Praxis zu erheblichen Problemen und de facto zum Verbot zahlreicher sicherer Produkte führen. So könnten wasserbasierte Schreibwaren, vom Buntstift bis zum Textmarker, für Kinder nicht mehr angeboten werden. Etliche Produkte würden verboten, weil die in ihnen verwendeten Grundmaterialien verschwindend geringe, in der Natur vorkommende Mengen der betreffenden Substanzen enthalten, die weit unter den Grenzwerten anderer Regulierung, etwa im Lebensmittelbereich, liegen. Viele sichere Waren, wie Luftballons oder Fingerfarbe, könnten vom Markt verschwinden und es steht zu befürchten, dass sie durch nicht-konforme Produkte aus Drittstaaten kompensiert werden, die in ihrer Masse die Marktaufsicht überfordern. Diese Totalverbote müssen im Trilog korrigiert und durch niedrige Grenzwerte ersetzt werden, die Kinder auch weiterhin effektiv schützen.

Одобрение на типа на моторни превозни средства и двигатели по отношение на техните емисии и дълготрайност на батерията (Евро 7) (A9-0298/2023 - Alexandr Vondra) DE

13-03-2024

Die FDP-Delegation im Europäischen Parlament hat das Verhandlungsergebnis zwischen Mitgliedsstaaten und Parlament zur neuen Abgasnorm Euro-7 abgelehnt. Der Text stellt zwar in Bezug auf Grenzwerte und Testbedingungen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorschlag der Kommission dar, ein entscheidender Punkt fehlt allerdings: die gesetzliche Verankerung von Erneuerbaren Kraftstoffen (z. B. E-Fuels). Für uns Freie Demokraten war aufgrund des gerade stattfindenden Transformationsprozesses in der Automobilbranche von Anfang an klar, dass Euro-7 zu keinen exzessiven Kosten führen darf. Ebenso klar war, dass eine Verankerung von Erneuerbaren Kraftstoffen in Euro-7 erfolgen muss.
Aufgrund des Tailpipe-Approaches der CO2-Flottengrenzwerte für PKW und LKW, wodurch die CO2-Emissionen lediglich am Auspuff gemessen werden, ist die Verwendung von Erneuerbaren Kraftstoffen aktuell stark eingeschränkt und ab 2035 in neuen PKW verboten. Dabei sind Erneuerbare Kraftstoffe über ihren Lebenszyklus betrachtet CO2-neutral. Somit lässt sich also auch ein Verbrennungsmotor klimafreundlich betreiben. Die fehlende Technologieoffenheit der von der Leyen-Kommission beraubt uns also einer zentralen Technologie für die schnelle Dekarbonisierung des Transportsektors. Euro-7 war eine gute Möglichkeit, die Tür für Erneuerbare Kraftstoffe wieder aufzustoßen. Dies wurde leider verpasst. Wir Freie Demokraten im Europäischen Parlament werden uns auch weiterhin für Technologieoffenheit einsetzen, denn nur so erreichen wir die besten und günstigsten Lösungen.

Временни мерки за либерализиране на търговията, допълващи търговските отстъпки, приложими за украинските продукти съгласно Споразумението за асоцииране между ЕС, Евратом и Украйна (A9-0077/2024 - Sandra Kalniete) DE

13-03-2024

Die Ukraine kämpft seit über zwei Jahren gegen die russische Invasion und verdient unsere volle Unterstützung, auch im Bereich Wirtschaft und Handel. Vereinfachter Export in die EU und über die EU in Drittländer unterstützt die ukrainischen Erzeuger und die ukrainische Wirtschaft.
Es ist wichtig, dass diese Verordnung zum 6. Juni 2024 in Kraft tritt, um eine Fortsetzung der Handelsliberalisierungsmaßnahmen für die Ukraine nach Auslaufen der Verordnung (EU) 2023/1077 am 5. Juni sicherzustellen. Wir Freien Demokraten sind daher der Fraktionslinie zu diesem Vorschlag gefolgt, alle Änderungsanträge abzulehnen, um die Notwendigkeit interinstitutioneller Verhandlungen zu vermeiden, welche den Prozess verlangsamen würden.
Wir sind uns der Sorgen der Landwirte über eine zunehmende Marktverzerrung sehr wohl bewusst. Auch wenn der Vorschlag Schutzvorkehrungen enthält, um unsere Landwirte vor einem plötzlichen Anstieg der Importe zu schützen, und obwohl die Kommission im Falle einer Marktstörung wieder Zölle einführen oder andere notwendige Maßnahmen ergreifen kann, sind viele Erzeuger der Meinung, dass nicht das richtige Gleichgewicht zwischen der fortgesetzten Unterstützung für die Ukraine und dem notwendigen Schutz unserer Märkte gefunden wird. Wir müssen mehr tun, um unsere Landwirte zu unterstützen, insbesondere durch den Abbau von Bürokratie und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, allerdings nicht auf Kosten unserer Unterstützung für die Ukraine.

Енергийни характеристики на сградите (преработен текст) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe) DE

12-03-2024

Wir Freie Demokraten unterstützen das Ziel des Green Deals, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinenten zu machen. Dafür ist die schrittweise Dekarbonisierung des Gebäudebestands zentral. Aus diesem Grund wurde erst kürzlich die Ausweitung des europäischen CO2-Zertifikate Handelssystems ETS auf den Gebäudebereich beschlossen. In anderen Sektoren konnten so bereits beachtliche CO2-Einsparungen marktwirtschaftlich und kosteneffizient erreicht werden.
Die Europäische Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) hat die FDP-Delegation im Europäischen Parlament hingegen als ordnungsrechtliche Detailregulierung abgelehnt. Zwar konnten einige extreme Vorschläge, wie zum Beispiel individuelle Sanierungspflichten für Wohngebäude, gestrichen werden. Dennoch stellt die EPBD neben dem ETS eine teure Doppelregulierung dar. Mitgliedsstaaten, die bereits viel in Energieeffizienz von Gebäuden investiert haben werden bestraft, da nun für alle Länder die gleichen prozentualen Energieeinsparziele vorgeschrieben. Dabei sollte nicht das Einsparen von Energie im Vordergrund stehen, sondern die Reduktion von CO2-Emissonen. Auch Elemente wie Brandschutz, Raumklima, Fahrradparkplätze und sogar Cargobikestellplätze haben nichts mit Gebäudeeffizienz zu tun und sollten aufgrund der großen regionalen Unterschiede nicht von der EU geregelt werden.

Обосноваване и съобщаване на изрични твърдения за екологосъобразност (Директива относно твърденията за екологосъобразност) (A9-0056/2024 - Cyrus Engerer, Andrus Ansip) DE

12-03-2024

Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bewusste Kaufentscheidungen treffen können. Daher sind EU-weite Standards für freiwillige Umweltlabel bei Produkten zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich zu begrüßen.
Doch der Vorschlag der EU-Kommission für die sogenannte Green Claims Directive hätte in seiner jetzigen Form gravierenden Mehraufwand für Unternehmen sowie die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten und ihrer Behörden zur Folge. Der Text des Europäischen Parlaments verbessert diese Probleme zwar teilweise, aber nicht in ausreichendem Maße. Dies könnte am Ende zu weniger Labeln und damit weniger Informationen für Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Dies halten wir für nicht zielführend für informierte Verbraucherentscheidungen, weshalb wir uns bei der Abstimmung über den Parlamentstext enthalten haben.
Wir begrüßen das Ziel der Richtlinie, irreführende Unweltaussagen zu verhindern, indem Umweltlabel bestimmten Anforderungen entsprechen müssen. Allerdings hätte der Kommissionsvorschlag zur Folge, dass Unternehmen sich durch die Vielzahl an Anforderungen für die Verwendung von Umweltlabeln mit weiteren bürokratischen Anforderungen konfrontiert sehen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht nur, die verpflichtende Drittstellenüberprüfung. Im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz muss hier im Trilog nachgebessert werden.

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