Karin JUNKER
Karin JUNKER
Deutschland

geboren am : , Düsseldorf

5. Wahlperiode Karin JUNKER

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Deutschland)

Vizepräsidentin

  • 06-02-2002 / 19-07-2004 : Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung des Abkommens zwischen den Staaten Afrikas, des Karibischen Raumes und des Pazifischen Ozeans und der Europäischen Union (AKP-EU)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 14-09-1999 / 14-01-2002 : Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Paritätischen Versammlung des Abkommens zwischen den Staaten Afrikas, des Karibischen Raumes und des Pazifischen Ozeans und der Europäischen Union (AKP-E

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit

Stellvertreterin

  • 22-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport

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Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Kulturhauptstadt Europas (2005 – 2019)

21-04-2004 P5_CRE(2004)04-21(3-339)

Bevölkerung und Entwicklung

08-03-2004 P5_CRE(2004)03-08(1-096)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO