Ria OOMEN-RUIJTEN
Ria OOMEN-RUIJTEN
Niederlande

geboren am : , Echt

7. Wahlperiode Ria OOMEN-RUIJTEN

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Christen Democratisch Appèl (Niederlande)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Unterausschuss Menschenrechte
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Unterausschuss Menschenrechte

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern
  • 22-10-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

all-activities

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zur Verbesserung des internationalen Privatrechts: auf die Beschäftigung anwendbare Zuständigkeitsvorschriften

05-09-2013 EMPL_AD(2013)510701 PE510.701v02-00 EMPL
Ria OOMEN-RUIJTEN

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

23-04-2013 AFET_AD(2013)506372 PE506.372v02-00 AFET
Ria OOMEN-RUIJTEN

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, hinsichtlich die Rückübernahme betreffende Angelegenheiten

06-02-2014 AFET_AD(2014)526352 PE526.352v02-00 AFET
Emilio MENÉNDEZ del VALLE

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Verbesserung der Frühdiagnose kardiovaskulärer Erkrankungen bei Frauen

13-01-2014 P7_DCL(2014)0003 Hinfällig
Danuta JAZŁOWIECKA Ria OOMEN-RUIJTEN Christa KLASS Roberta ANGELILLI Jean LAMBERT Edit BAUER Antonyia PARVANOVA Elisabeth MORIN-CHARTIER Verónica LOPE FONTAGNÉ Elena BĂSESCU Licia RONZULLI Kinga GÖNCZ Antigoni PAPADOPOULOU
Fristbeginn : 13-01-2014
Fristablauf : 13-04-2014
Anzahl der Unterzeichner : 151 - 14-04-2014

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.