7. Wahlperiode Claudette ABELA BALDACCHINO
Fraktionen
- 25-04-2013 / 30-06-2014 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament - Mitglied
Nationale Parteien
- 25-04-2013 / 30-06-2014 : Partit Laburista (Malta)
Mitglied
- 21-05-2013 / 30-06-2014 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
- 21-05-2013 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland
Stellvertreterin
- 17-05-2013 / 30-06-2014 : Haushaltsausschuss
- 17-05-2013 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro sowie Kosovo
- 17-05-2013 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
- 17-05-2013 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST
- 01-07-2013 / 30-06-2014 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)
**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.