Goffredo Maria BETTINI
Goffredo Maria BETTINI
Italien

geboren am : , Roma

8. Wahlperiode Goffredo Maria BETTINI

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Partito Democratico (Italien)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN)
  • 19-01-2017 / 05-07-2017 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Stellvertreter

  • 08-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für internationalen Handel

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.