8. Wahlperiode Gianluca BUONANNO
Fraktionen
- 01-07-2014 / 14-06-2015 : Fraktionslos
- 15-06-2015 / 05-06-2016 : Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit - Mitglied
Nationale Parteien
- 01-07-2014 / 05-06-2016 : Lega Nord (Italien)
Mitglied
- 01-07-2014 / 05-06-2016 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
- 14-07-2014 / 05-06-2016 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
Stellvertreter
- 01-07-2014 / 14-06-2015 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- 14-07-2014 / 14-06-2015 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
- 25-06-2015 / 05-06-2016 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- 27-07-2015 / 09-11-2015 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
- 12-11-2015 / 05-06-2016 : Entwicklungsausschuss
- 12-11-2015 / 05-06-2016 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Mündliche Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied
Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO
Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)
**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.