Gianluca BUONANNO
Gianluca BUONANNO
Italien

geboren am : , Borgo Sesia (VC)

verstorben am :

8. Wahlperiode Gianluca BUONANNO

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 14-06-2015 : Fraktionslos
  • 15-06-2015 / 05-06-2016 : Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 05-06-2016 : Lega Nord (Italien)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 05-06-2016 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 14-07-2014 / 05-06-2016 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 14-06-2015 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 14-07-2014 / 14-06-2015 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
  • 25-06-2015 / 05-06-2016 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 27-07-2015 / 09-11-2015 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
  • 12-11-2015 / 05-06-2016 : Entwicklungsausschuss
  • 12-11-2015 / 05-06-2016 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu funktionalem Analphabetismus

27-04-2016 P8_DCL(2016)0041 Hinfällig
Mara BIZZOTTO Mario BORGHEZIO Hannu TAKKULA Matteo SALVINI Dominique MARTIN Edouard FERRAND Sophie MONTEL Dominique BILDE Salvatore CICU Gianluca BUONANNO
Fristbeginn : 27-04-2016
Fristablauf : 27-07-2016
Anzahl der Unterzeichner : 32 - 27-07-2016

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu multipler Chemikalienunverträglichkeit

07-03-2016 P8_DCL(2016)0018 Hinfällig
Mara BIZZOTTO Mario BORGHEZIO Hannu TAKKULA Matteo SALVINI Zigmantas BALČYTIS Dominique MARTIN Edouard FERRAND Dominique BILDE Salvatore CICU Gianluca BUONANNO
Fristbeginn : 07-03-2016
Fristablauf : 07-06-2016
Anzahl der Unterzeichner : 24 - 08-06-2016

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu Progerie

24-02-2016 P8_DCL(2016)0016 Hinfällig
Mario BORGHEZIO Hannu TAKKULA Matteo SALVINI Lorenzo FONTANA Mara BIZZOTTO Dominique MARTIN Joëlle MÉLIN Sophie MONTEL Dominique BILDE Salvatore CICU Gianluca BUONANNO Marek PLURA
Fristbeginn : 24-02-2016
Fristablauf : 24-05-2016
Anzahl der Unterzeichner : 54 - 25-05-2016

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.