Michel REIMON
Michel REIMON
Österreich

geboren am : , Eisenstadt

8. Wahlperiode Michel REIMON

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Die Grünen - Die Grüne Alternative (Österreich)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern
  • 19-01-2017 / 13-03-2018 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 13-11-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Kultur und Bildung
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Irak
  • 24-06-2016 / 13-12-2017 : Untersuchungsausschuss zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Kultur und Bildung

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Sicherstellung des Wettbewerbs im Luftverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 868/2004

23-02-2018 ECON_AD(2018)613502 PE613.502v02-00 ECON
Ramon TREMOSA i BALCELLS

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)

11-05-2017 CULT_AD(2017)599567 PE599.567v02-00 CULT
Silvia COSTA

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung)

10-05-2017 CULT_AD(2017)595657 PE595.657v02-00 CULT
Curzio MALTESE

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Kleine Anfragen

Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 130a und Anlage III GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.