Peter ERIKSSON
Peter ERIKSSON
Schweden

geboren am : , Säby

8. Wahlperiode Peter ERIKSSON

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 24-05-2016 : Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - Stellvertretender Vorsitzender

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 24-05-2016 : Miljöpartiet de gröna (Schweden)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 24-05-2016 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 14-07-2014 / 24-05-2016 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
  • 14-07-2014 / 24-05-2016 : Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau
  • 14-07-2014 / 24-05-2016 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 24-05-2016 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.