Barbara WEILER
Barbara WEILER
Deutschland

geboren am : , Düsseldorf

7. Wahlperiode Barbara WEILER

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Deutschland)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN)
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 28-03-2012 / 23-10-2013 : Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Haushaltskontrollausschuss
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zur Koreanischen Halbinsel
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Haushaltskontrollausschuss

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zur Gewährleistung unabhängiger Folgenabschätzungen

02-12-2010 IMCO_AD(2010)448966 PE448.966v02-00 IMCO
Barbara WEILER

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu der Lebensmittelkrise, Betrug in der Lebensmittelversorgungskette und deren Kontrolle

06-11-2013 IMCO_AD(2013)516893 PE516.893v02-00 IMCO
Anna Maria CORAZZA BILDT

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

15-10-2012 IMCO_AD(2012)489694 PE489.694v02-00 IMCO
Rafał TRZASKOWSKI

STELLUNGNAHME zu einem Corporate Governance-Rahmen für europäische Unternehmen

24-01-2012 IMCO_AD(2012)475892 PE475.892v02-00 IMCO
Constance LE GRIP

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.