Markus FERBER
Markus FERBER

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)

Mitglied

Deutschland - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (Deutschland)

geboren am : , Augsburg

8. Wahlperiode Markus FERBER

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (Deutschland)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 07-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 25-01-2017 / 02-09-2018 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Mitglied

  • 01-07-2014 / 06-07-2014 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Südafrika
  • 12-02-2015 / 30-11-2015 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung
  • 02-12-2015 / 02-08-2016 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE 2)
  • 24-06-2016 / 13-12-2017 : Untersuchungsausschuss zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
  • 19-01-2017 / 24-01-2017 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-03-2018 / 01-07-2019 : Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
  • 03-09-2018 / 01-07-2019 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zur Föderativen Republik Brasilien
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu dem Mercosur
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Verkehr und Tourismus

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu den Kraftfahrzeugsteuern

26-04-2018 ECON_AD(2018)615443 PE615.443v02-00 ECON
Markus FERBER

STELLUNGNAHME zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) für das Haushaltsjahr 2016

28-02-2018 TRAN_AD(2018)613308 PE613.308v03-00 TRAN
Markus FERBER

STELLUNGNAHME zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail für das Haushaltsjahr 2016

21-02-2018 TRAN_AD(2018)613310 PE613.310v02-00 TRAN
Markus FERBER

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021

20-06-2017 TRAN_AD(2017)604687 PE604.687v02-00 TRAN
Jacqueline FOSTER

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Die Lage in Ungarn (A8-0250/2018 - Judith Sargentini)

12-09-2018

. – Wir haben gegen den Bericht gestimmt. Denn die Voraussetzungen für die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn sind unseres Erachtens nicht gegeben, und der Bericht enthält zahlreiche politische Bewertungen zur ungarischen Politik, die wir nicht teilen. Die Europäische Kommission hat gegen Ungarn zu Recht verschiedene Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, z. B. wegen der ungarischen Mediengesetzgebung. Ungarn hat auf viele Beschwerden reagiert und die jeweiligen Gesetze geändert. Zahlreiche Verfahren wurden daher abgeschlossen. Die Einleitung dieser Verfahren begrüßen wir, da sich alle Mitgliedstaaten an geltendes europäisches Recht halten müssen.
Ein Rechtsstaatsverfahren ist nur einzuleiten, wenn die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Werte besteht. Das Rechtsstaatsverfahren kann zum Entzug der Stimmrechte eines Mitgliedstaates führen. Der Bericht Sargentini schießt weit über das Ziel hinaus. In dem Bericht werden unberechtigte Vorwürfe erhoben, bereits abgeschlossene Verfahren wieder thematisiert und politisch motivierte Bewertungen zu Migration und anderen Themen vorgenommen, die nichts mit einem Rechtsstaatsverfahren zu tun haben.
Ungeachtet eines Artikel-7-Verfahrens erwarten wir, dass es zu einem intensiven Dialog der Kommission mit Ungarn kommt, um jegliche Zweifel auszuräumen, dass es keine Einschränkungen der wissenschaftlichen Freiheit und der legitimen Betätigung von NGOs in Ungarn gibt.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.

Kontakt

Bruxelles

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Bât. ALTIERO SPINELLI
14E162
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel
Strasbourg

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Bât. LOUISE WEISS
T11033
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