Fernand LE RACHINEL
Fernand LE RACHINEL
Frankreich

geboren am : , Gourfaleur

6. Wahlperiode Fernand LE RACHINEL

Fraktionen

  • 22-10-2004 / 14-01-2007 : Fraktionslos
  • 15-01-2007 / 13-11-2007 : Fraktion Identität, Tradition, Souveränität - Mitglied
  • 14-11-2007 / 13-07-2009 : Fraktionslos

Nationale Parteien

  • 22-10-2004 / 18-03-2009 : Front national (Frankreich)
  • 19-03-2009 / 13-07-2009 : Parti de la France (Frankreich)

Mitglied

  • 18-11-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 18-11-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu der Koreanischen Halbinsel
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 14-03-2007 / 14-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu der Koreanischen Halbinsel
  • 15-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland

Stellvertreter

  • 09-11-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 15-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern
  • 12-09-2007 / 10-02-2008 : Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Moldau

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Stimmerklärungen

07-05-2009 P6_CRE(2009)05-07(4-190)

Stimmerklärungen

23-04-2009 P6_CRE(2009)04-23(4-271)

Stimmerklärungen

22-04-2009 P6_CRE(2009)04-22(3-269)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrages auf den Seeverkehr und zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 auf Kabotage und internationale Trampdienste

07-06-2006 TRAN_AD(2006)371856 PE371.856v02-00 TRAN
Fernand LE RACHINEL

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG Über die Behandlung und Demontage von Schiffen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer

26-04-2006 P6_DCL(2006)0025 Hinfällig
Fernand LE RACHINEL
Fristbeginn : 26-04-2006
Fristablauf : 26-07-2006
Anzahl der Unterzeichner : 27 - 26-07-2006

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.