Roy PERRY
Roy PERRY
Vereinigtes Königreich

geboren am : , London

5. Wahlperiode Roy PERRY

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Conservative and Unionist Party (Vereinigtes Königreich)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Petitionsausschuss
  • 23-01-2002 / 19-07-2004 : Petitionsausschuss

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
  • 06-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Slowakei
  • 17-01-2002 / 22-01-2002 : Petitionsausschuss
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen Legislativrat

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Bericht über den Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten an das Europäische Parlament aufgrund der Untersuchung des Bürgerbeauftragten aus eigener Initiative über das Bestehen und die öffentliche Zugänglichkeit eines Verhaltenskodex der guten Verwaltungspraxis in den verschiedenen Institutionen und Organen der Gemeinschaft - Petitionsausschuss

27-06-2001 A5-0245/2001 PE290.602 PETI
Roy PERRY

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

MOTION FOR A RESOLUTION on the humanitarian crisis in North Korea EN

13-01-2003 B5-0039/2003 PE326.563

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu der Wahl des Sitzes des Europäischen Parlaments

26-10-1999 P5_DCL(1999)0008 Hinfällig
Roy PERRY
Fristbeginn : 26-10-1999
Fristablauf : 26-01-2000
Anzahl der Unterzeichner : 121 - 26-01-2000