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Berichte – als Berichterstatter(in) - 5. Wahlperiode Giorgos KATIFORIS

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Bericht über die jährliche Bewertung der Durchführung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme - Ausschuss für Wirtschaft und Währung

17-04-2001 A5-0127/2001 PE295.983 ECON
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Bericht über die Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (93/22/EWG) - Ausschuss für Wirtschaft und Währung

23-03-2001 A5-0106/2001 PE295.974 ECON
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Bericht über die Empfehlung der Kommission für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaten und der Gemeinschaft im Jahr 2000 gemäß Artikel 99 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - Ausschuß für Wirtschaft und Währung

10-05-2000 A5-0134/2000 PE285.501 ECON
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Bericht über das Kommissionsdokument "Die EU-Wirtschaft: Jahresbilanz 1999" - Ausschuß für Wirtschaft und Währung

23-02-2000 A5-0041/2000 PE232.258 ECON
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Bericht über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Bestandsbewirtschaftung und Schutz der Meeresumwelt - Ausschuß für Fischerei

31-01-2000 A5-0017/2000 PE231.680 PECH
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