Mathieu GROSCH
Mathieu GROSCH
Belgien

geboren am : , Eupen

7. Wahlperiode Mathieu GROSCH

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 20-07-2009 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands
  • 21-07-2009 / 23-07-2009 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied
  • 24-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Christlich Soziale Partei (Belgien)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zur Koreanischen Halbinsel
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Japan
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

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Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr

22-01-2014 TRAN_AD(2014)524529 PE524.529v02-00 TRAN
Mathieu GROSCH

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft

19-02-2013 TRAN_AD(2013)502176 PE502.176v02-00 TRAN
Mathieu GROSCH

STELLUNGNAHME zur Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III – Kommission und Exekutivagenturen

01-03-2011 TRAN_AD(2011)454405 PE454.405v02-00 TRAN
Mathieu GROSCH

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Zwischenbericht im Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020

19-09-2012 TRAN_AD(2012)489425 PE489.425v02-00 TRAN
Brian SIMPSON

STELLUNGNAHME zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013

26-01-2011 TRAN_AD(2011)452825 PE452.825v02-00 TRAN
Brian SIMPSON

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.