Andrzej GRZYB
Andrzej GRZYB
Polen

geboren am : , Siedlików

8. Wahlperiode Andrzej GRZYB

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Polskie Stronnictwo Ludowe (Polen)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Unterausschuss Menschenrechte
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Unterausschuss Menschenrechte
  • 08-02-2018 / 12-12-2018 : Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 12-09-2017 / 14-11-2018 : Sonderausschuss Terrorismus

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Europäischen Union: Zeit zu handeln!

17-08-2018 ENVI_AD(2018)620875 PE620.875v03-00 ENVI
Christel SCHALDEMOSE

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

28-03-2018 ENVI_AD(2018)613289 PE613.289v03-00 ENVI
Seb DANCE

STELLUNGNAHME zu Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter und Klimagerechtigkeit

23-11-2017 AFET_AD(2017)609665 PE609.665v02-00 AFET
Pier Antonio PANZERI

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und zur besseren Anerkennung und Harmonisierung von mit Behinderungen in Zusammenhang stehenden Rechten, Maßnahmen und Instrumenten zwischen den Mitgliedstaaten

20-10-2014 P8_DCL(2014)0012 Hinfällig
Monika BEŇOVÁ Claude MORAES Jiří MAŠTÁLKA Andrzej GRZYB Vladimír MAŇKA Jörg LEICHTFRIED Eduard KUKAN Vilija BLINKEVIČIŪTĖ Olga SEHNALOVÁ Jutta STEINRUCK Ismail ERTUG Evelyn REGNER Josef WEIDENHOLZER Jan KELLER Javi LÓPEZ Jonás FERNÁNDEZ
Fristbeginn : 20-10-2014
Fristablauf : 20-01-2015
Anzahl der Unterzeichner : 82 - 21-01-2015

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.