Siiri OVIIR
Siiri OVIIR
Estland

geboren am : , Tallinn

7. Wahlperiode Siiri OVIIR

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 19-07-2009 : Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - Mitglied
  • 20-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 24-05-2012 : Eesti Keskerakond (Estland)
  • 25-05-2012 / 30-06-2014 : Sõltumatu (Estland)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 29-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
  • 16-09-2009 / 28-09-2009 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 21-06-2011 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zur Zukunft der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

26-04-2011 FEMM_AD(2011)443061 PE443.061v02-00 FEMM
Siiri OVIIR

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2012)

06-12-2013 EMPL_AD(2013)519701 PE519.701v02-00 EMPL
Ádám KÓSA

STELLUNGNAHME zur Verbesserung des internationalen Privatrechts: auf die Beschäftigung anwendbare Zuständigkeitsvorschriften

05-09-2013 EMPL_AD(2013)510701 PE510.701v02-00 EMPL
Ria OOMEN-RUIJTEN

STELLUNGNAHME zur ausbildungsbezogenen und beruflichen Mobilität von Frauen in der EU

08-04-2013 EMPL_AD(2013)502199 PE502.199v04-00 EMPL
Csaba SÓGOR

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.