Joseph MUSCAT
Joseph MUSCAT
Malta

geboren am : , Pietà

6. Wahlperiode Joseph MUSCAT

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 30-09-2008 : Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 30-09-2008 : Partit Laburista (Malta)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 22-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu Belarus
  • 01-02-2007 / 30-09-2008 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-03-2007 / 30-09-2008 : Delegation für die Beziehungen zu Belarus

Mitglied

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 15-09-2004 / 21-09-2004 : Delegation für die Beziehungen zu Belarus
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 31-01-2007 / 31-01-2007 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Stellvertreter

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 15-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 31-01-2007 / 30-09-2008 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 14-03-2007 / 30-09-2008 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas
  • 15-03-2007 / 30-09-2008 : Delegation in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

29-03-2007 IMCO_AD(2007)382625 PE382.625v03-00 IMCO
Joseph MUSCAT

STELLUNGNAHME zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004

21-02-2006 IMCO_AD(2006)367907 PE367.907v02-00 IMCO
Joseph MUSCAT

STELLUNGNAHME zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006

13-10-2005 IMCO_AD(2005)364707 PE364.707v01-00 IMCO
Joseph MUSCAT

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.