Angelika BEER
Angelika BEER
Deutschland

geboren am : , Kiel

6. Wahlperiode Angelika BEER

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Bündnis 90/Die Grünen (Deutschland)

Vorsitzende

  • 20-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
  • 14-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Iran

Mitglied

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 15-09-2004 / 19-09-2004 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
  • 15-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO
  • 22-09-2004 / 13-07-2009 : Konferenz der Delegationsvorsitzenden
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 14-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO
  • 15-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan

Stellvertreterin

  • 15-09-2004 / 13-07-2009 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME mit Empfehlungen an die Kommission zur Finanzierung von Maßnahmen, die keine öffentliche Entwicklungshilfe darstellen, in Ländern, auf die die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 Anwendung findet

20-01-2009 AFET_AD(2009)412332 PE412.332v02-00 AFET
Angelika BEER

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

12-09-2008 AFET_AD(2008)406006 PE406.006v02-00 AFET
Angelika BEER

STELLUNGNAHME zur Durchführung der Programmplanung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds

28-11-2007 AFET_AD(2007)390723 PE390.723v02-00 AFET
Angelika BEER

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur nuklearen Abrüstung

17-11-2008 P6_DCL(2008)0098 Hinfällig
Angelika BEER Annemie NEYTS-UYTTEBROECK Ana GOMES Frieda BREPOELS Ģirts Valdis KRISTOVSKIS
Fristbeginn : 17-11-2008
Fristablauf : 12-03-2009
Anzahl der Unterzeichner : 89 - 12-03-2009

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Verbot von Streumunition

01-03-2007 P6_DCL(2007)0024 Hinfällig
Elizabeth LYNNE Véronique DE KEYSER Mihael BREJC Angelika BEER
Fristbeginn : 01-03-2007
Fristablauf : 01-06-2007
Anzahl der Unterzeichner : 162 - 01-06-2007

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Abzug amerikanischer Kernwaffen von europäischem Territorium bis Ende 2006

12-06-2006 P6_DCL(2006)0047 Hinfällig
Caroline LUCAS Angelika BEER
Fristbeginn : 12-06-2006
Fristablauf : 12-10-2006
Anzahl der Unterzeichner : 74 - 12-10-2006

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.