8. Wahlperiode Barbara KUDRYCKA
Fraktionen
- 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied
Nationale Parteien
- 01-07-2014 / 01-07-2019 : Platforma Obywatelska (Polen)
Stellvertretende Vorsitzende
- 07-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- 23-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Mitglied
- 01-07-2014 / 06-07-2014 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Japan
- 19-01-2017 / 22-01-2017 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Stellvertreterin
- 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
- 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Verfasser(in)
Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Mündliche Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.