Anni PODIMATA
Anni PODIMATA
Griechenland

geboren am : , Athina

7. Wahlperiode Anni PODIMATA

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Panhellenic Socialist Movement (Griechenland)

Vizepräsidentin

  • 05-07-2011 / 16-01-2012 : Europäisches Parlament
  • 18-01-2012 / 30-06-2014 : Europäisches Parlament

Stellvertretende Vorsitzende

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Mitglied

  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
  • 08-10-2009 / 31-07-2011 : Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise
  • 20-01-2010 / 18-01-2012 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 05-07-2011 / 16-01-2012 : Präsidium des Europäischen Parlaments
  • 18-01-2012 / 30-06-2014 : Präsidium des Europäischen Parlaments
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 17-01-2010 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China
  • 17-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG

11-06-2012 ECON_AD(2012)483695 PE483.695v04-00 ECON
Philippe LAMBERTS

STELLUNGNAHME über die Landwirtschaft der EU und den Klimawandel

24-02-2010 ITRE_AD(2010)430834 PE430.834v02-00 ITRE
Francisco SOSA WAGNER

STELLUNGNAHME zu dem Weißbuch der Kommission: „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“

24-02-2010 ITRE_AD(2010)430835 PE430.835v02-00 ITRE
Marisa MATIAS

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.