geboren am : , Roma
5. Wahlperiode Elena Ornella PACIOTTI
Fraktionen
- 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas - Mitglied
Nationale Parteien
- 20-07-1999 / 19-07-2004 : Democratici di Sinistra (Italien)
Mitglied
- 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
- 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
- 06-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern und den Golfstaaten
- 13-12-2000 / 29-11-2001 : Nichtständiger Ausschuss für Humangenetik und andere neue Technologien in der modernen Medizin
- 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
- 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
Stellvertreterin
- 22-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Recht und Binnenmarkt
- 06-07-2000 / 05-09-2001 : Nichtständiger Ausschuss über das Abhörsystem Echelon
- 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Recht und Binnenmarkt
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Entschließungsanträge
Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO