Massimo CARRARO
Massimo CARRARO
Italien

geboren am : , Camposampiero (PD)

5. Wahlperiode Massimo CARRARO

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Democratici di Sinistra (Italien)

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
  • 06-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu der Schweiz, Island und Norwegen
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
  • 07-02-2002 / 30-04-2004 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Slowenien

Stellvertreter

  • 22-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
  • 08-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Ungarn
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
  • 07-03-2002 / 30-04-2004 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Ungarn

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Bericht über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Organisation und Verwaltung des Internet - Internationale und europäische Grundsatzfragen 1998 - 2000 - Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie

19-02-2001 A5-0063/2001 PE297.100 ITRE
Massimo CARRARO

Empfehlung zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits (7260/2000 - KOM(1999)229 - C5-0204/2000); - über die Freizügigkeit (9748/1999 - C5-0197/2000) - 1999/0103(AVC)); - über den Luftverkehr (9749/1999-C5-0198/2000 - 1999/0104(AVC)); - über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße (9750/1999 - C5-0199/00 - 1999/0105(AVC)); - über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits(9751/1999 - C5-0200/2000 - 1999/0106(AVC); - über bestimmte Aspekte des öffentlichen Auftragswesens (9752/1999 C5-0201/2000-1999/0107(AVC)); - über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (9753/1999 - C5-0202/2000 -1999/0108(AVC)); über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (9755/1999 - C5-0203/00 - 1999/0109(AVC) - Ausschuß für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie

19-04-2000 A5-0118/2000 PE232.136 ITRE
Massimo CARRARO

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Bekämpfung des Terrorismus unter Achtung der Menschenrechte

12-03-2002 P5_DCL(2002)0004 Hinfällig
Massimo CARRARO Fiorella GHILARDOTTI Guido BODRATO Luigi COCILOVO
Fristbeginn : 12-03-2002
Fristablauf : 12-06-2002
Anzahl der Unterzeichner : 27 - 13-06-2002