Christos ZACHARAKIS
Christos ZACHARAKIS
Griechenland

geboren am : , Athina

verstorben am :

5. Wahlperiode Christos ZACHARAKIS

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Nea Dimokratia (Griechenland)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 22-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Mitglied

  • 21-07-1999 / 03-09-2000 : Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit
  • 06-10-1999 / 29-08-2000 : Delegation im parlamentarischen Ausschuss für die Zusammenarbeit EU-Russland
  • 30-08-2000 / 14-01-2002 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei
  • 04-09-2000 / 14-01-2002 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
  • 17-01-2002 / 21-01-2002 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei

Stellvertreter

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Recht und Binnenmarkt
  • 04-10-2000 / 05-09-2001 : Nichtständiger Ausschuss über das Abhörsystem Echelon
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Fragestunde (Rat)

16-12-2003 P5_CRE(2003)12-16(2-214)

Fragestunde (Kommission)

18-11-2003 P5_CRE(2003)11-18(2-240)

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO