Lousewies van der LAAN
Lousewies van der LAAN
Niederlande

geboren am : , Rotterdam

5. Wahlperiode Lousewies van der LAAN

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 12-09-1999 : Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas - Mitglied
  • 13-09-1999 / 29-01-2003 : Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 29-01-2003 : Democraten 66 (Niederlande)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Haushaltskontrolle
  • 21-01-2002 / 29-01-2003 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
  • 29-09-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen Legislativrat
  • 17-01-2002 / 20-01-2002 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
  • 17-01-2002 / 29-01-2003 : Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
  • 07-02-2002 / 29-01-2003 : Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen Legislativrat

Stellvertreterin

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
  • 29-09-1999 / 14-01-2002 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Slowakei
  • 17-01-2002 / 29-01-2003 : Haushaltsausschuss

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Abstimmungen

07-11-2002 P5_CRE(2002)11-07(4-074)

Abstimmungen

07-11-2002 P5_CRE(2002)11-07(4-081)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Bericht über die Entlastung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin) für das Haushaltsjahr 1999 (C5-0686/2000 - 2000/2166(DEC)) 2. über die Entlastung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki) für das Haushaltsjahr 1999 (C5-687/2000-2000/2165(DEC) 3. über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1999 Einzelplan IV - Gerichtshof Einzelplan V - Rechnungshof Einzelplan VI - Teil B: Ausschuss der Regionen(SEC(2000)0539 - C5-0312/2000 - C5-0617/2000 - 2000/2156(DEC)) über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses zur Ausführung des Gesamtshaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1999 - Einzelplan VI - Teil A: Wirtschafts- und Sozialausschuss(SEC(2000)0539 - C5-0312/2000 - C5-0617/2000 - 2000/2156(DEC)) - Ausschuss für Haushaltskontrolle

23-03-2001 A5-0108/2001 PE294.416 CONT
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Bericht über den Bericht der Kommission über die Maßnahmen, die aufgrund der Bemerkungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 1997 getroffen worden sind - Ausschuss für Haushaltskontrolle

14-12-2000 A5-0397/2000 PE294.359 CONT
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Bericht über die Entlastung der Kommission und den Abschluß der Haushaltsrechnung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1997 ( Einzelpläne I - Parlament, II - Rat, III - Kommission, IV - Gerichtshof und V - Rechnungshof) - Ausschuß für Haushaltskontrolle

12-01-2000 A5-0004/2000 PE232.050 CONT
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Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu einem Statut für die Mitglieder des Europäischen Parlaments

02-07-2001 P5_DCL(2001)0009 Hinfällig
Kathalijne Maria BUITENWEG Helle THORNING-SCHMIDT Lousewies van der LAAN Christopher HEATON-HARRIS Michiel van HULTEN
Fristbeginn : 02-07-2001
Fristablauf : 02-10-2001
Anzahl der Unterzeichner : 50 - 02-10-2001