Nicholas CLEGG
Nicholas CLEGG
Vereinigtes Königreich

geboren am : , Amersham

5. Wahlperiode Nicholas CLEGG

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Liberal Democrat Party (Vereinigtes Königreich)

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
  • 29-09-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südamerikas und MERCOSUR
  • 17-01-2002 / 17-12-2002 : Nichtständiger Ausschuss für Maul- und Klauenseuche
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb

Stellvertreter

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Luftfahrt

10-03-2004 P5_CRE(2004)03-10(3-269)

Abstimmungen

16-12-2003 P5_CRE(2003)12-16(2-116)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO