Franziska Katharina BRANTNER
Franziska Katharina BRANTNER
Deutschland

geboren am : , Lörrach

7. Wahlperiode Franziska Katharina BRANTNER

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 21-10-2013 : Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 21-10-2013 : Bündnis 90/Die Grünen (Deutschland)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 16-09-2009 / 12-02-2012 : Delegation für die Beziehungen zu Israel
  • 19-01-2012 / 21-10-2013 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Haushaltsausschuss
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 16-09-2009 / 05-02-2012 : Delegation für die Beziehungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro sowie Kosovo
  • 16-09-2009 / 21-10-2013 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
  • 08-10-2009 / 31-07-2011 : Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise
  • 02-02-2011 / 30-06-2011 : Sonderausschuss zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013
  • 19-01-2012 / 03-07-2013 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 19-01-2012 / 10-10-2013 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
  • 19-01-2012 / 21-10-2013 : Haushaltsausschuss

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Entwurf einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung

21-09-2012 AFET_AD(2012)491281 PE491.281v02-00 AFET
Franziska Katharina BRANTNER

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen

25-06-2012 AFET_AD(2012)483740 PE483.740v02-00 AFET
Franziska Katharina BRANTNER

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union

24-06-2011 AFET_AD(2011)466996 PE466.996v02-00 AFET
Franziska Katharina BRANTNER

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2014

30-05-2013 FEMM_AD(2013)508054 PE508.054v02-00 FEMM
Barbara MATERA

STELLUNGNAHME betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2011

23-01-2013 FEMM_AD(2013)500565 PE500.565v02-00 FEMM
Minodora CLIVETI

STELLUNGNAHME zur Entlastung 2011: EU-Gesamthaushaltsplan, Einzelplan III – Kommission

23-01-2013 FEMM_AD(2013)500566 PE500.566v02-00 FEMM
Minodora CLIVETI

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Schaffung von Europa-Mittelmeer-Programmen ERASMUS und LEONARDO

04-04-2011 P7_DCL(2011)0015 Angenommen
Françoise CASTEX Vincent PEILLON Franziska Katharina BRANTNER Cristian Dan PREDA Ivo VAJGL
Fristbeginn : 04-04-2011
Fristablauf : 15-09-2011
Tag der Annahme : 27-09-2011
Liste der Unterzeichner : P7_PV(2011)09-27(ANN-1)
Anzahl der Unterzeichner : 389 - 15-03-2012

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.