Raffaele BALDASSARRE
Raffaele BALDASSARRE
Italien

geboren am : , Lecce

verstorben am :

7. Wahlperiode Raffaele BALDASSARRE

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 06-02-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied
  • 07-02-2014 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 05-12-2013 : Il Popolo della Libertà (Italien)
  • 06-12-2013 / 30-06-2014 : Forza Italia (Italien)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 14-09-2009 / 18-01-2012 : Rechtsausschuss
  • 25-01-2012 / 30-06-2014 : Rechtsausschuss

Mitglied

  • 16-07-2009 / 13-09-2009 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro sowie Kosovo
  • 19-01-2012 / 24-01-2012 : Rechtsausschuss

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 13-09-2009 : Rechtsausschuss
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
  • 25-11-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 19-01-2012 / 22-01-2012 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 23-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zur Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken

27-11-2013 JURI_AD(2013)521684 PE521.684v02-00 JURI
Raffaele BALDASSARRE

STELLUNGNAHME über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

20-09-2013 JURI_AD(2013)510571 PE510.571v02-00 JURI
Raffaele BALDASSARRE

STELLUNGNAHME zu irreführenden Werbepraktiken

19-09-2013 JURI_AD(2013)514684 PE514.684v02-00 JURI
Raffaele BALDASSARRE

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020

11-07-2012 IMCO_AD(2012)488019 PE488.019v02-00 IMCO
Cristian-Silviu BUŞOI

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014–2020)

10-07-2012 IMCO_AD(2012)488046 PE488.046v02-00 IMCO
Emma McCLARKIN

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung über Online-Streitbeilegung)

21-06-2012 JURI_AD(2012)486178 PE486.178v02-00 JURI
Luigi BERLINGUER

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.