Ernst STRASSER
Ernst STRASSER
Österreich

geboren am : , Grieskirchen

7. Wahlperiode Ernst STRASSER

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 23-03-2011 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 23-03-2011 : Österreichische Volkspartei (Österreich)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 17-09-2009 / 23-03-2011 : Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb

Mitglied

  • 16-07-2009 / 23-03-2011 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 16-07-2009 / 23-03-2011 : Petitionsausschuss
  • 16-07-2009 / 23-03-2011 : Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung
  • 16-09-2009 / 16-09-2009 : Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb
  • 16-09-2009 / 23-03-2011 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 23-03-2011 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 16-09-2009 / 23-03-2011 : Delegation für die Beziehungen zu Indien

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Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Stimmerklärungen

10-03-2011 P7_CRE(2011)03-10(4-211-000)

Abhörskandal in Bulgarien (Aussprache)

15-02-2011 P7_CRE(2011)02-15(2-681-000)

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.