Jutta STEINRUCK
Jutta STEINRUCK
Deutschland

geboren am : , Ludwigshafen

8. Wahlperiode Jutta STEINRUCK

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 31-12-2017 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 31-12-2017 : Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Deutschland)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 14-07-2014 / 12-03-2017 : Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Albanien
  • 19-01-2017 / 31-12-2017 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Stellvertreterin

  • 08-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 16-07-2014 / 31-12-2017 : Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Montenegro
  • 19-01-2017 / 28-02-2017 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter

27-01-2016 EMPL_AD(2016)571705 PE571.705v02-00 EMPL
Jutta STEINRUCK

STELLUNGNAHME zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“

16-11-2015 EMPL_AD(2015)560716 PE560.716v03-00 EMPL
Jutta STEINRUCK

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

29-06-2015 EMPL_AD(2015)549466 PE549.466v02-00 EMPL
Jutta STEINRUCK

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Bericht über die Anwendung der Richtlinie über Postdienste

23-06-2016 EMPL_AD(2016)580673 PE580.673v02-00 EMPL
Georges BACH

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf spezifische Maßnahmen für Griechenland (erste Lesung)

16-09-2015 EMPL_AD(2015)567665 PE567.665v01-00 EMPL
Thomas HÄNDEL

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU/Kanada (A8-0009/2017 - Artis Pabriks)

15-02-2017

Seit dem ersten Vertragsentwurf von CETA konnten Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entscheidende Verbesserungen durchsetzen. Insbesondere die Ersetzung privater Schiedsgerichte beim Investitionsschutz durch ein internationales Gerichtssystem ist ein Erfolg. Diese Errungenschaft ist ein Mindeststandard für alle zukünftigen Handelsabkommen. Ziel bleibt ein internationaler Handelsgerichtshof, der im Streitfall über Investorenschutz und internationale Pflichten von Investoren befinden muss.
Ich habe dennoch dem Handelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht zugestimmt, weil folgende, aus meiner Sicht gewichtige Punkte nicht zufriedenstellend geregelt sind:
1.) Investitionsschutz
Der Verhaltenskodex für die Schiedsrichter beim neuen Internationalen Gerichtssystem ist bisher nicht fertiggestellt und lag dem Europäischen Parlament zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht vor. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass Investitionsschutzklagen auf unbestimmte Rechtsbegriffe gegründet werden können.
2.) Arbeitnehmerrechte, Nachhaltigkeit
Ebenso wird noch an einem Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards gearbeitet. Das Ergebnis ist ungewiss. Der Mechanismus ist jedoch entscheidend für die Verbindlichkeit dieser Rechte.
3.) Daseinsvorsorge
Ausnahmen von der Liberalisierung werden über Negativlisten geregelt. Bisher war es üblich, in Positivlisten zu definieren, welche Bereiche liberalisiert werden sollen. So wird es komplizierter, die Daseinsvorsorge verlässlich von Liberalisierungszwängen freizuhalten. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass eine Rekommunalisierung von Bereichen der Daseinsvorsorge Investitionsschutzklagen auslöst.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Zugang von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und chronischen Schmerzen zum Arbeitsmarkt

24-10-2016 P8_DCL(2016)0112 Hinfällig
Marian HARKIN Jean LAMBERT Miroslav MIKOLÁŠIK Daciana Octavia SÂRBU Dame Glenis WILLMOTT Cristian-Silviu BUŞOI Sirpa PIETIKÄINEN Jeroen LENAERS Jutta STEINRUCK Karin KADENBACH Ivo VAJGL Heinz K. BECKER Biljana BORZAN Brian HAYES Roberta METSOLA Sofia RIBEIRO Merja KYLLÖNEN Elena GENTILE Jana ŽITŇANSKÁ Bogdan Brunon WENTA José BLANCO LÓPEZ Eva KAILI
Fristbeginn : 24-10-2016
Fristablauf : 24-01-2017
Anzahl der Unterzeichner : 179 - 25-01-2017

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu unbezahlten und qualitativ minderwertigen Praktika

11-04-2016 P8_DCL(2016)0031 Hinfällig
Siôn SIMON Jutta STEINRUCK Sylvie GUILLAUME Evelyn REGNER Tamás MESZERICS Tiziana BEGHIN Laura AGEA Brando BENIFEI Maria ARENA Edouard MARTIN
Fristbeginn : 11-04-2016
Fristablauf : 11-07-2016
Anzahl der Unterzeichner : 146 - 12-07-2016

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und zur besseren Anerkennung und Harmonisierung von mit Behinderungen in Zusammenhang stehenden Rechten, Maßnahmen und Instrumenten zwischen den Mitgliedstaaten

20-10-2014 P8_DCL(2014)0012 Hinfällig
Monika BEŇOVÁ Claude MORAES Jiří MAŠTÁLKA Andrzej GRZYB Vladimír MAŇKA Jörg LEICHTFRIED Eduard KUKAN Vilija BLINKEVIČIŪTĖ Olga SEHNALOVÁ Jutta STEINRUCK Ismail ERTUG Evelyn REGNER Josef WEIDENHOLZER Jan KELLER Javi LÓPEZ Jonás FERNÁNDEZ
Fristbeginn : 20-10-2014
Fristablauf : 20-01-2015
Anzahl der Unterzeichner : 82 - 21-01-2015

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.