Marco SCURRIA
Marco SCURRIA
Italien

geboren am : , Roma

7. Wahlperiode Marco SCURRIA

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 23-07-2009 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied
  • 24-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 08-04-2013 : Il Popolo della Libertà (Italien)
  • 09-04-2013 / 20-02-2014 : Fratelli d'Italia - Centrodestra Nazionale (Italien)
  • 21-02-2014 / 30-06-2014 : Fratelli d'Italia - Alleanza Nazionale (Italien)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Kultur und Bildung
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Kultur und Bildung

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

14-07-2011 CULT_AD(2011)462815 PE462.815v04-00 CULT
Katarína ROTH NEVEĎALOVÁ

STELLUNGNAHME zur EU-Strategie zur Integration der Roma

26-01-2011 CULT_AD(2011)454382 PE454.382v03-00 CULT
Hannu TAKKULA

STELLUNGNAHME zur Festlegung einer neuen digitalen Agenda für Europa: von der Initiative i2010 zur Initiative digital.eu

23-02-2010 CULT_AD(2010)431011 PE431.011v02-00 CULT
Cătălin Sorin IVAN

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Schutz des Rechts von minderjährigen Kindern auf Aufrechterhaltung einer ernsthaften Beziehung zu beiden Elternteilen, selbst wenn die Eltern gerichtlich getrennt oder geschieden sind

21-10-2013 P7_DCL(2013)0019 Hinfällig
Matteo SALVINI Francesco Enrico SPERONI Cristiana MUSCARDINI Roberta ANGELILLI Viorica DĂNCILĂ Sergio Paolo Francesco SILVESTRIS Marco SCURRIA Magdi Cristiano ALLAM Lorenzo FONTANA Giancarlo SCOTTÀ Oreste ROSSI Mara BIZZOTTO Claudio MORGANTI Marlene MIZZI
Fristbeginn : 21-10-2013
Fristablauf : 21-01-2014
Anzahl der Unterzeichner : 54 - 23-01-2014

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu der Ausrufung des 9. November zum „Europäischen Tag der Versöhnung“ anlässlich des Jahrestags des Falls der Berliner Mauer

04-11-2009 P7_DCL(2009)0059 Hinfällig
Carlo FIDANZA Esther DE LANGE Rareș-Lucian NICULESCU Radvilė MORKŪNAITĖ-MIKULĖNIENĖ Marco SCURRIA
Fristbeginn : 04-11-2009
Fristablauf : 17-02-2010
Anzahl der Unterzeichner : 82 - 17-02-2010

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.