Sandra KALNIETE
Sandra KALNIETE

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)

Mitglied

Lettland - Partija "VIENOTĪBA" (Lettland)

geboren am : ,

7. Wahlperiode Sandra KALNIETE

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 24-03-2013 : Pilsoniskā Savienība (Lettland)
  • 25-03-2013 / 30-06-2014 : Vienotība (Lettland)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 30-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Japan

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 16-09-2009 / 29-09-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Japan
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 02-09-2009 / 21-10-2010 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)

12-07-2012 AGRI_AD(2012)489455 PE489.455v02-00 AGRI
Sandra KALNIETE

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014–2020)

12-07-2012 AGRI_AD(2012)489458 PE489.458v02-00 AGRI
Sandra KALNIETE

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG

31-05-2012 IMCO_AD(2012)487677 PE487.677v02-00 IMCO
Sandra KALNIETE

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zur Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste

22-11-2011 IMCO_AD(2011)473731 PE473.731v02-00 IMCO
Gianni PITTELLA

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Gleichbehandlung der Landwirte in der Europäischen Union

24-02-2010 P7_DCL(2010)0011 Hinfällig
Waldemar TOMASZEWSKI Janusz WOJCIECHOWSKI Mirosław PIOTROWSKI Sandra KALNIETE
Fristbeginn : 24-02-2010
Fristablauf : 17-06-2010
Anzahl der Unterzeichner : 53 - 17-06-2010

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.

Kontakt

Bruxelles

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08F155
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel
Strasbourg

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T11029
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