Marietje SCHAAKE
Marietje SCHAAKE
Niederlande

geboren am : , Leiden

8. Wahlperiode Marietje SCHAAKE

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Democraten 66 (Niederlande)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 16-10-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 14-07-2014 / 15-10-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für internationalen Handel

Stellvertreterin

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Unterausschuss Menschenrechte
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
  • 09-07-2015 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Unterausschuss Menschenrechte
  • 04-12-2018 / 01-07-2019 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Kamerun EN

18-04-2019 P8_CRE-REV(2019)04-18(4-099-0000)

Brunei EN

18-04-2019 P8_CRE-REV(2019)04-18(4-125-0000)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit

11-02-2019 INTA_AD(2019)629557 PE629.557v05-00 INTA
Marietje SCHAAKE

STELLUNGNAHME zu dem Zwischenbericht über den MFR 2021–2027 – Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung

11-10-2018 AFET_AD(2018)626911 PE626.911v02-00 AFET
Marietje SCHAAKE

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)

31-05-2017 AFET_AD(2017)602925 PE602.925v02-00 AFET
Marietje SCHAAKE

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zum Abkommen über einen institutionellen Rahmen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

12-02-2019 INTA_AD(2019)630624 PE630.624v03-00 INTA
Tiziana BEGHIN

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

17-12-2018 INTA_AD(2018)629606 PE629.606v02-00 INTA
Tiziana BEGHIN

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

17-12-2018 INTA_AD(2018)629613 PE629.613v02-00 INTA
Christophe HANSEN

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Kleine Anfragen

Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 130a und Anlage III GO

Große Anfragen

Große Anfragen zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 139 und Anlage III GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zum Mangel an angemessenen Einrichtungen in der EU für die Betreuung von behinderten Kindern nach der Schule

09-03-2015 P8_DCL(2015)0009 Hinfällig
Neena GILL Richard HOWITT Bart STAES Kathleen VAN BREMPT Ádám KÓSA Marietje SCHAAKE Doru-Claudian FRUNZULICĂ Fabio DE MASI Miriam DALLI Hugues BAYET Jonás FERNÁNDEZ Helga STEVENS
Fristbeginn : 09-03-2015
Fristablauf : 09-06-2015
Anzahl der Unterzeichner : 175 - 10-06-2015

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.