Franz OBERMAYR
Franz OBERMAYR
Österreich

geboren am : ,

8. Wahlperiode Franz OBERMAYR

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 14-06-2015 : Fraktionslos
  • 15-06-2015 / 01-07-2019 : Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 01-07-2019 : Freiheitliche Partei Österreichs (Österreich)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu Indien
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für internationalen Handel

Stellvertreter

  • 01-07-2014 / 14-06-2015 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 14-07-2014 / 14-06-2015 : Delegation für die Beziehungen zu Iran
  • 25-06-2015 / 18-01-2017 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Stand der Beziehungen zwischen der EU und China

30-05-2018 INTA_AD(2018)619364 PE619.364v02-00 INTA
Iuliu WINKLER

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Große Anfragen

Große Anfragen zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 139 und Anlage III GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (A8-0414/2018 - Matthijs van Miltenburg)

14-02-2019

Ich habe diesem Vorschlag zugestimmt, da der Abbau von grenzübergreifenden Hindernissen in Jurisprudenz und Administration auf freiwilliger Basis sowohl die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander als auch deren individuelle Entscheidungsfähigkeit fördern.

Entwurf eines Kooperationsabkommens zwischen Eurojust und Georgien (A8-0065/2019 - Sylvia-Yvone Kaufmann)

14-02-2019

Es handelt sich hierbei um eine rein technische Abstimmung, um die Kooperation zwischen Eurojust und Georgien im Bereich der Bekämpfung der schweren Kriminalität zu ermöglichen. Deshalb habe ich zugestimmt.

Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union (A8-0198/2018 - Franck Proust)

14-02-2019

Ich stimme zu, da keine Kompetenzerweiterung der Kommission und keine Beschneidung der Eingriffsrechte der Mitgliedstaaten beinhaltet sind und der Ansatz den europäischen Binnenmarkt gegenüber allfälligen Einflussnahmen von finanzkräftigen Drittstaaten stärkt.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu der Verurteilung von Folter und Hinrichtung von Kindern in Saudi-Arabien

12-12-2016 P8_DCL(2016)0126 Hinfällig
Franz OBERMAYR Georg MAYER Rolandas PAKSAS Lorenzo FONTANA Beatrix von STORCH Angel DZHAMBAZKI Gerolf ANNEMANS Peter LUNDGREN Harald VILIMSKY Barbara KAPPEL
Fristbeginn : 12-12-2016
Fristablauf : 12-03-2017
Anzahl der Unterzeichner : 45 - 13-03-2017

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.