Vicky MAEIJER
Vicky MAEIJER
Niederlande

geboren am : , Rotterdam

8. Wahlperiode Vicky MAEIJER

Fraktionen

  • 01-07-2014 / 14-06-2015 : Fraktionslos
  • 15-06-2015 / 15-03-2017 : Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit - Mitglied

Nationale Parteien

  • 01-07-2014 / 15-03-2017 : Partij voor de Vrijheid (Niederlande)

Mitglied

  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
  • 14-07-2014 / 15-03-2017 : Delegation für die Beziehungen zu Japan
  • 19-01-2017 / 28-02-2017 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 19-01-2017 / 15-03-2017 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
  • 01-03-2017 / 15-03-2017 : Haushaltsausschuss

Stellvertreterin

  • 01-07-2014 / 14-06-2015 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 14-07-2014 / 14-06-2015 : Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China
  • 25-06-2015 / 18-01-2017 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 27-07-2015 / 15-03-2017 : Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China
  • 19-01-2017 / 15-03-2017 : Ausschuss für Verkehr und Tourismus

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Entschließungsanträge

Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.