Ulrike MÜLLER
Ulrike MÜLLER

Grúpa Renew Europe

Comhalta

an Ghearmáin - Freie Wähler (an Ghearmáin)

Dáta Breithe : , Augsburg

Written explanations of vote Ulrike MÜLLER

Is féidir le Feisirí míniú i scríbhinn dá vóta sa suí iomlánach a thíolacadh. Riail 194

An creat airgeadais ilbhliantúil do na blianta 2021- 2027 (Rún) (A9-0053/2024 - Jan Olbrycht, Margarida Marques) DE

27-02-2024

Erstmalig hat die Europäische Union ihren Mehrjährigen Finanzrahmen einer Halbzeitüberarbeitung unterzogen. Damit werden wichtige Hilfen für die Ukraine ermöglicht, aber auch neue Investitionen im Bereich Migration, Äußeres und Verteidigung forciert. Als Freie Wähler können wir den Ergebnissen mit den Nachjustierungen des Rats zustimmen. Denn auch zwei Jahre nach Beginn des grausamen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine unterstützen wir unsere Partner weiter.
Wir begrüßen die Umschichtungen im Bereich der Kohäsionsmittel, wo der Mittelabruf weiterhin schwerlich verläuft. Durch mehr Umschichtungen in diesem Bereich hätten schmerzhafte Umschichtungen wie von Horizon Europe vermieden werden können. Das Parlament muss endlich einsehen, dass seine Verweigerungshaltung gegenüber einer wirklichen Priorisierung am Ende immer den sogenannten neuen Prioritäten am meisten schadet. Dabei sind gerade dort die richtigen Investitionen wichtig.
Die enorm angestiegenen Zinskosten für die gemeinsame Schuldenaufnahme zeigen, dass eine weitere EU-Schuldenaufnahme der absolut falsche Weg wäre. Auch in Zukunft werden wichtige EU-Programme unter den Kosten von Schuldenaufnahme und -rückzahlung leiden.
Bereits jetzt müssen die Vorbereitungen für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen anlaufen. Als Freie Wähler setzen wir uns dabei ein für einen Kohäsionsfonds, der nur tatsächlich strukturschwache Regionen unterstützt, und für einen klaren Fokus auf neue Prioritäten mit europäischer Mehrheit, wie Erasmus+, Forschung und Verteidigung.

Athchóiriú an dúlra (A9-0220/2023 - César Luena) DE

27-02-2024

Nach dem neuen Renaturierungsgesetz sollen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Wie vom Europäischen Parlament gefordert, ist in dem Gesetz zudem eine Notbremse vorgesehen. Demnach können unter besonderen Umständen die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme außer Kraft gesetzt werden. Dies geschieht, wenn die daraus resultierende Reduzierung der Fläche die ausreichende Produktion von Lebensmitteln für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU gefährden würde. Das sind positive Signale.
Die inhaltlichen Nachbesserungen durch den Trilog in den vergangenen Monaten sind aber nicht ausreichend, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. In seiner jetzigen Form bietet der Entwurf weder der Natur noch den europäischen Bäuerinnen und Bauern einen Vorteil. Es fehlt an innovativen, nachhaltigen und zukunftsweisenden Ideen. Deswegen habe ich gegen den Entwurf gestimmt.
Natur ist mehr als Biotope, in denen menschliche Eingriffe möglichst unterbleiben sollen. Landnutzung ist komplex, vielfältige Ziele müssen ausbalanciert werden. Das fehlt meiner Meinung nach im Trilogergebnis.

Trédhearcacht agus spriocdhíriú na fógraíochta polaitiúla (A9-0009/2023 - Sandro Gozi) DE

27-02-2024

Schärfere Transparenzvorschriften bei politischer Werbung sollen gegen Manipulation demokratischer Wahlen helfen, das Ziel teilen wir als Freie Wähler. Das Trilogergebnis geht mit einem faktischen Verbot zielgerichteter politischer Werbung online jedoch deutlich zu weit. Die Verordnung schadet in dieser Form der Kommunikation politischer Parteien mit Wählern. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Zielgerichtete Ansprache potenzieller Wähler wird bereits jetzt von demokratischen Parteien unter voller Achtung des Datenschutzes durchgeführt – sei es in sozialen Medien oder als Banner auf anderen Webseiten. Sie ist wichtiger Bestandteil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Die fast völlige Einschränkung der gezielten Werbung schadet dem demokratischen Prozess. Ein Lichtblick ist jedoch, dass wir zumindest Ausnahmen von den restriktiven Regeln erreichen konnten, etwa für den Haustürwahlkampf oder für politische Newsletter.

Trédhearcacht agus cuntasacht eagraíochtaí neamhrialtasacha arna gcistiú ó bhuiséad an Aontais (A9-0446/2023 - Markus Pieper) DE

17-01-2024

NGOs sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie haben eine wichtige Funktion und bringen sich normalerweise in einer konstruktiven Weise im politischen Diskurs ein. Jedoch gibt es auch NGOs, die die Regeln nicht beachten – vor allem, was Transparenz und Öffentlichkeit von Dokumenten angeht.
Die Debatte über Pflichten von NGO wird immer polarisiert. Man muss aber vernünftig bleiben: Haben Gesetzgeber Pflichten? Ja, und es ist gut so. Genauso müssen aber auch NGOs gewisse Angaben veröffentlichen, und Voraussetzungen müssen auch von NGOs respektiert werden.
Ich stehe dazu, dass NGO durch das EU-Budget finanziert werden sollten, aber nicht ohne jegliche Kontrolle und ohne jeglichen bürokratischen Aufwand. NGOs sollten dieselben Regeln haben, wie andere Organisationen. Ich bin deshalb auch dafür, dass es spezifische Regeln für NGO gibt, und habe deswegen dafür gestimmt.

Cáilíocht an aeir chomhthimpeallaigh agus aer níos glaine don Eoraip (A9-0233/2023 - Javi López) DE

13-09-2023

Luftqualität ist Lebensqualität, deshalb unterstütze ich ambitionierte Standards für die Luftqualität, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Als Politiker sind wir aber in der Verantwortung, verschiedene Zielsetzungen des Allgemeininteresses abzuwägen und praxistaugliche, ausgewogene Lösungen zu finden. Setzen wir die Standards für Luftqualität zu hoch an, hätte das drastische Auswirkungen auf das öffentliche Leben, die Wirtschaft und auch auf Investitionen in eine klima- und umweltfreundliche Zukunft. Das gilt ganz besonders auch für Deutschland. Konkret heißt das, es würden Fahrverbote, Zwangspausen für Produktionsprozesse und sogar für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen drohen. Das käme zu einer Zeit, in der wir die Entwicklung von Infrastruktur für eine klimafreundliche Mobilität und von Anlagen für eine sauberere Industrie unter Hochdruck vorantreiben müssen. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat sich dazu entschieden, Grenzwerte zu unterstützen, mit denen genau dieses Szenario droht. Im Sinne einer verantwortungsvollen Abwägung von Zielkonflikten kann ich die geforderte Verschärfung des Kommissionsvorschlags daher nicht mittragen.

An Treoir maidir le Fuinneamh In-athnuaite (A9-0208/2022 - Markus Pieper) DE

12-09-2023

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur ein wesentliches Instrument für den Klimaschutz. Er bietet auch die Chance, das Energiesystem zu dezentralisieren und die Bürger und den innovativen Mittelstand viel stärker in das Energiesystem einzubinden.
Die neue RED ist dafür leider nicht der große Wurf geworden. Viel zu oft atmet sie einen technokratischen Geist, zeigt eine „ja, aber“ Mentalität.
Immer komplexere Nachhaltigkeitskriterien machen es den Waldbesitzern schwer, Teil der Lösung zu bleiben. Rückwirkende Verschärfungen von CO2-Reduzierungsvorgaben für Biogasanlagen gefährden im guten Glauben getätigte Investitionen und entmutigen Landwirte für die Zukunft. Künstliche Definitionen erneuerbaren Wasserstoffs schließen Wasserstoff aus Biomasse aus und verschließen ohne Not Türen, die innovative KMU gerne aufstoßen wollen.
Gerade weil ich die Ziele eines ambitionierten Ausbaus der erneuerbaren Energien und einer Dezentralisierung des Energiesystems teile, kann ich der RED in dieser Form nicht zustimmen.

An Treoir maidir le hAstaíochtaí Tionsclaíocha (A9-0216/2023 - Radan Kanev) DE

11-07-2023

Die Industrieemissionen-Richtlinie hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die negativen Auswirkungen industrieller Produktion auf die Umwelt drastisch zu reduzieren und damit auch Wachstum und Umweltverschmutzung zu entkoppeln. Die derzeitige Richtlinie ist seit 2010 in Kraft, eine Anpassung an den aktuellen Wissensstand daher grundsätzlich angemessen. Mit fortschreitendem Klimawandel besteht die Notwendigkeit einer rasanten Anpassung unserer Industrie (Reduktion von CO2-Emissionen, Entkopplung von fossilen Rohstoffen, Schritte zur Kreislaufwirtschaft), die hohe Investitionen erfordert. Zentral sind dafür schnelle Genehmigungsverfahren und Investitionssicherheit.
Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie führt allerdings zu einer massiven bürokratischen Zusatzbelastung und würde Genehmigungsprozesse empfindlich verzögern. Das steht im deutlichen Widerspruch zu den Zielen des Grünen Deals. Die angenommene Position des Parlamentes enthält zwar einige Verbesserungen, kann den Widerspruch letztendlich aber nicht auflösen. Wir müssen die Industrie agiler machen, statt sie zu lähmen. Deshalb lehne ich den Vorschlag ab.

Dícheall cuí corparáideach maidir le hinbhuanaitheacht (A9-0184/2023 - Lara Wolters) DE

01-06-2023

Wir müssen etwas für den besseren Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten tun. Klar ist, dass auch Unternehmen ihren Teil dazu beitragen müssen. Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, „bessere Gesetzgebung“ zu machen. Das vorliegende Gesetz ist leider das Gegenteil davon. Zu den Themen Sorgfaltspflicht und Nachhaltigkeitsberichterstattung bekommen die Unternehmen es nach dem Willen der Kommission mit drei verschiedenen Gesetzen zu tun.
Selbst mit den vorgesehenen KMU-Ausnahmen wird es zu deren Überforderung kommen. Für die Unternehmen wird es einfach nicht machbar sein, alle Verpflichtungen zu erfüllen. Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes belastet Unternehmen mit hohen Kosten.
Große Konzerne haben die Kapazitäten, das umzusetzen – für KMU wäre es sinnvoller, einen Gesetzesrahmen für diese Bereiche zu haben, der alle Fragen gleichzeitig beantwortet.
Das Gesetz belastet die Wettbewerbsfähigkeit, da die bürokratische Belastung für europäische Unternehmen steigt. Aus diesem Grund kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Der Einsatz der Kommission ist nicht KMU-fit und belastet deren Wettbewerbsfähigkeit durch mehr bürokratischen und mehr Kostenaufwand.

An Rialachán maidir le Dífhoraoisiú (A9-0219/2022 - Christophe Hansen) DE

19-04-2023

Klima und Biodiversität können nicht in Europa allein gerettet werden. Maßnahmen sind global notwendig, idealerweise im Rahmen internationaler Kooperation. Es ist deshalb auch richtig, dass wir uns mit den Auswirkungen unseres Konsums auf die Umwelt in Drittstaaten befassen. Das gilt insbesondere für unseren Beitrag zu globaler Entwaldung und Ökosystemtransformation. Das vorliegende Gesetz wird in den Hochrisikostaaten allerdings das Gegenteil von dem erreichen, was wir eigentlich wollen. Durch die Einstufung von Herkunftsstaaten in Risikogruppen befördern wir die Verlagerung der Nachfrage europäischer Unternehmen in Länder mit geringerer Risikoklasse. Länder der höheren Risikoklassen verlieren damit die Kapitalzuflüsse, die sie zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Naturschutzes dringend bräuchten und werden in die Arme anderer Staaten wie China getrieben, die mehr an niedrigen Preisen als an Umwelt- und Klimaschutzbemühungen interessiert sind. Während wir uns für entwaldungsfreie europäische Lieferketten auf die Schultern klopfen, verschlimmert sich tendenziell die Situation in den Staaten, in denen Maßnahmen am dringendsten erforderlich wären. Das Gesetz leistet somit keinen sinnvollen Beitrag zum internationalen Schutz von Wäldern und anderen Ökosystemen, während die bürokratische Belastung für europäische Unternehmen steigt. Aus diesem Grund kann ich dem Gesetz nicht zustimmen.

Feidhmíocht fuinnimh foirgneamh (athmhúnlú) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe) DE

14-03-2023

Die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) hat zum Ziel, die Emissionen durch Gebäude und die dabei die benötigten fossilen Rohstoffe deutlich zu reduzieren. Alle neuen Gebäude müssen bis 2028 emissionsfrei sein. Bestehende Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens der Klasse E und bis 2033 der Klasse D entsprechen. Für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen die gleichen Werte bis 2027 bzw. 2030 erreicht werden.
Als FREIE WÄHLER teilen wir das Ziel der Verbesserung in der Energieeffizienz selbstverständlich. Der dorthin gewählte Weg ist aber zu direktionistisch und in der praktischen Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten nicht realistisch. Dazu ist die Gebäude-Effizienz zwischen verschiedenen Klimazonen nicht sinnvoll miteinander vergleichbar. Außerdem gehen die Anforderungen über die eigentlichen Gebäude hinaus und beziehen zum Beispiel auch Vorschriften über Ladestationen auf Parkplätzen etc. mit ein, ohne der jeweiligen Situation genügend Rechnung zu tragen. Die Ausweitung des ursprünglichen Anwendungsbereichs wird für den Verbraucher erhebliche Zusatzkosten verursachen.
Auch die Verzahnung der Richtlinie mit anderen Maßnahmen – insbesondere dem CO2-Handel – ist nicht zielführend. Wenn die Emissionen bereits im CO2-Handel abgebildet sind, dann bringt diese Maßnahme keine zusätzliche Klimawirkung, sondern verschiebt Emissionen nur und erhöht die Kosten der Klimapolitik. Daher lehne ich die EPBD ab, obwohl ich das Ziel emissionsarmer und effizienter Gebäude teile.

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