Baile Othmar KARAS
Leas-Uachtarán
Na freagrachtaí mar leas-uachtarán:
- Caidreamh leis na Parlaimintí náisiúnta, an phríomhfhreagracht (leis an Leas-Uachtarán Charanzová)
- Daonlathas parlaiminteach agus parlaiminteachas nua-aimseartha
- Cur chun feidhme Airteagal 17 CFAE
- Beartas Faisnéise agus an Preas, lena n-áirítear Oifigí Idirchaidrimh Pharlaimint na hEorpa (EPLOnna) (leis an Leas-Uachtarán Barley)
- Lá na hEorpa (leis an Leas-Uachtarán Picierno)
- Seirbhís Taighde na bhFeisirí agus Leabharlann (EPRS) (leis an Leas-Uachtarán Hojsík)
- An Mheitheal um an mBeartas Faisnéise agus Cumarsáide, Cathaoirleach
- Ag glacadh ionad an Uachtaráin do thíortha Chomhlachas Saorthrádála na hEorpa (CSTE)
- Ag glacadh ionad an Uachtaráin don Afraic agus Eagraíocht na Stát san Afraic, i Muir Chairib agus san Aigéan Ciúin (leis an Leas-Uachtarán Angel)
- Ag glacadh ionad an Uachtaráin don Bhanc Domhanda agus don Chiste Airgeadaíochta Idirnáisiúnta (CAI), an fhreagracht thánaisteach (leis an Leas-Uachtarán Silva Pereira)
- Ag glacadh ionad an Uachtaráin do chomhlachtaí iltaobhacha (slándáil), lena n-áirítear Eagraíocht Chonradh an Atlantaigh Thuaidh (ECAT) agus an Eagraíocht um Shlándáil agus Comhar san Eoraip (ESCE), an fhreagracht thánaisteach (leis an Leas-Uachtarán Picierno)
Leas-Chathaoirleach
Comhalta
Comhalta ionadaíoch
Gníomhaíochtaí is déanaí
An Treoir maidir le hAstaíochtaí Tionsclaíocha (A9-0216/2023 - Radan Kanev) DE
Ich habe dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten zur Überarbeitung der EU-Industrieemissions-Richtlinie zugestimmt. Die im Vorfeld zu Recht geäußerten Bedenken betreffend etwaiger Auswirkungen auf die Geflügel- und Schweinezucht wurden durch die Erklärung der Europäischen Kommission vor der Plenarabstimmung im Europäischen Parlament aufgegriffen und entkräftet. Aufgrund der Ungleichheit zwischen Industrie- und Agrarsektor möchte die Europäische Kommission noch vor Inkrafttreten der Regelungen das Zusammenspiel mit anderen Agrargesetzgebungen evaluieren und die Richtlinie in zwei unterschiedliche Rechtsinstrumente aufteilen. Daher stand einer Zustimmung meinerseits zum Verhandlungsergebnis mit dieser Einschränkung nichts im Wege.
Feidhmíocht fuinnimh foirgneamh (athmhúnlú) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe) DE
Ich habe dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten zur EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie, wie die Mehrheit des Europäischen Parlaments, zugestimmt, weil insgesamt ein ausgewogener Kompromiss im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und den Sorgen von Bevölkerungsgruppen gefunden wurde. Die gemeinsamen Zielvorgaben sind wichtig für den Klima- und Umweltschutz, denn der Gebäudesektor ist gegenwärtig für 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union verantwortlich. Wie und auf welchem Weg die Umsetzung der Richtlinie geschieht, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.
Vom ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission ist das Verhandlungsergebnis weit entfernt:
1) Erstens: Die Europäische Union schreibt nun keine persönliche Sanierungspflicht für Bürgerinnen und Bürger vor. Statt individuellen Gebäudeeffizienzklassen sind generelle Zielvorgaben für den Gebäudestand der Mitgliedstaaten vorgesehen. Die Richtlinie „enteignet“ nicht, noch führt sie zu einer „Verschlechterung“ der Lebensbedingungen.
2) Zweitens: Die unter anderem auch für Österreich wichtigen Ausnahmen für historische Gebäude, Kirchen, landwirtschaftliche Gebäude, temporäre Bauten und Gebäude im Besitz der Streitkräfte wurden durchgesetzt.
3) Drittens: Mittels Förderungen aus diversen EU-Fonds sollen einkommensschwache und schutzbedürftige Haushalte künftig unterstützt werden. Zudem werden Mieterhöhungen in sozialen Wohnbauten, welche nicht durch Einsparungen bei den Energiekosten ausgeglichen werden können, untersagt.
Athchóiriú an dúlra (A9-0220/2023 - César Luena) DE
Ich habe dem Ergebnis der Verhandlungen zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, wie die Mehrheit des Europäischen Parlaments, zugestimmt, weil das Europäische Parlament sein Verhandlungsmandat überwiegend durchgesetzt hat und insgesamt ein ausgewogener Kompromiss im Einklang mit den gemeinsamen Zielen des Green Deal gefunden wurde. Wie und auf welchem Weg die Umsetzung geschieht, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.
Vom ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission, der für Land- und Forstwirte, Behörden und Mitgliedstaaten mitunter praxisuntaugliche Vorschriften vorsah, ist das Verhandlungsergebnis weit entfernt:
1) Erstens wurde die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel der Verordnung festgelegt, um eine bezahlbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittelproduktion in der Union sicherzustellen.
2) Zweitens müssen die Mitgliedstaaten Wiederherstellungsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten Vorrang geben, um unerwünschte Auswirkungen auf landwirtschaftliche Flächen zu vermeiden.
3) Drittens wurde der Geltungsbereich der Verordnung eingeschränkt, um negative Auswirkungen auf den Ausbau von erneuerbaren Energien, Rohstoffen, Netzen und Infrastrukturprojekten zu verhindern.
4) Viertens wurde mit einer „Notbremse“ die vorübergehende Aussetzung der Bestimmungen durchgesetzt.
5) Fünftens wurden die gemeinsame Zielvorgabe, zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für Landwirtschaftselemente mit hoher Artenvielfalt zu reservieren, sowie die Abstellung auf den „Naturstand“ im Jahr 1950 gestrichen.
Teagmháil
Bât. ALTIERO SPINELLI
06E202
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel
Bât. LOUISE WEISS
T12023
1, avenue du Président Robert Schuman
CS 91024
F-67070 Strasbourg Cedex