Marlene MORTLER
Marlene MORTLER

Eiropas Tautas partijas (Kristīgie demokrāti) grupa

Locekle

Vācija - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (Vācija)

Dzimšanas gads : , Lauf

Sākums Marlene MORTLER

Priekšsēdētāja vietniece

D-ZA
Delegācija attiecībām ar Dienvidāfriku

Locekle

AGRI
Lauksaimniecības un lauku attīstības komiteja

Aizstājēja

DEVE
Attīstības komiteja
ENVI
Vides, sabiedrības veselības un pārtikas nekaitīguma komiteja
D-AL
Delegācija ES un Albānijas stabilizācijas un asociācijas parlamentārajā komitejā

Deputāta darbība pēdējā laikā

Mākslīgā intelekta akts (A9-0188/2023 - Brando Benifei, Dragoş Tudorache) DE

13-03-2024
Rakstiski balsojumu skaidrojumi

Es ist sinnvoll, uns in der EU Regeln für die Anwendung von KI zu geben. Wir wollen keine Bewertung sozialen Verhaltens (Social Scoring), wie in China. Dies muss verboten werden. Wir wollen auch nicht Echtzeitgesichtserkennung überall zulassen, sondern es soll Künstliche Intelligenz nur etwa bei der Suche nach vermissten Kindern, zur Terrorismusbekämpfung und der Aufklärung schwerer Straftaten eingesetzt werden. Datensätze, mit denen Hochrisiko-KI arbeitet, müssen ausgewogen sein.
Wir müssen die Risiken von KI beherrschen, dürfen aber auf keinen Fall durch Überregulierung die Chancen von KI verpassen. Die KI-Verordnung sieht zahlreiche Verpflichtungen für Anbieter sowie Nutzer von KI vor - je nach Risikograd der KI. Anbieter von KI-Systemen müssen Nutzern eine Vielzahl an Informationen bereitstellen, u.a. zur Zweckbestimmung und dem Maß an Genauigkeit, Robustheit sowie Cybersicherheit der KI.
Es wäre meines Erachtens sinnvoller gewesen, mit der Verordnung nur zu regeln, was KI nicht darf, z.B. Social Scoring. Denn Ziel muss auch sein, unsere KI-Startups in der EU zu halten und im weltweiten Wettbewerb mithalten zu können. Mit neuer detaillierter Regulierung belasten wir Anwender und Nutzer und riskieren, dass Innovationen im KI-Bereich außerhalb der EU stattfinden.
Deshalb habe ich mich bei der Abstimmung über die Verordnung über Künstliche Intelligenz enthalten.

Rūpniecisko emisiju direktīva (A9-0216/2023 - Radan Kanev) DE

12-03-2024
Rakstiski balsojumu skaidrojumi

Der Text, der heute zur Abstimmung kam, bedeutet einen guten Ausgleich zwischen Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Besonders begrüße ich, dass Unternehmen, die sich auf den Weg zur Klimaneutralität machen, von zusätzlichen Auflagen für ihre Altanlagen freigestellt werden. Die knappen Ressourcen, nicht nur das Geld, sondern auch das Personal, sollten nicht für minimale Verbesserungen bereits sehr sauberer Anlagen verwendet werden, sondern für die Transformation zur Klimaneutralität.
Im Bereich der Landwirtschaft ist es jedoch bedauerlich, dass der Rat unserem Parlamentsvorschlag, nämlich die Schwellenwerte für Schweine und Geflügel beizubehalten, nicht gefolgt ist. Mein Ziel war, Änderungsanträge aus dem Agrarbereich zum Trilogergebnis durchzusetzen, um die Schwellenwerte für Geflügel und Schweine wieder zu erhöhen. Leider gab es aber für die Zulassung dieser Anträge keine Mehrheit. Bei der abschließenden Abstimmung über die Trilogeinigung habe ich dann aufgrund der Verschärfungen der Auflagen für Geflügel- und Schweinehalter gegen die Richtlinie gestimmt.

Ēku energosniegums (pārstrādāta redakcija) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe) DE

12-03-2024
Rakstiski balsojumu skaidrojumi

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, muss der Gebäudesektor seinen Beitrag dazu leisten. Laut Schätzungen der Europäischen Kommission macht dieser Bereich nämlich 36% der CO2-Emissionen und 40% des Energiebedarfs der EU aus. Die Frage ist also nicht, ob wir den Gebäudesektor dekarbonisieren, sondern wie wir dies tun. Für mich ist dabei klar: Die Politik muss Klimaschutz mit den Menschen gestalten und nicht gegen sie.
Daher ist es ein gutes Signal an die Menschen, dass es keinen von der EU verordneten Sanierungszwang für Wohngebäude geben wird. Dass wir dies verhindern konnten, obwohl Grüne und Sozialdemokraten einen Sanierungszwang befürworteten, ist ein großer Erfolg.
Dennoch halte ich das Ergebnis der Überarbeitung dieser Richtlinie für nicht zufriedenstellend. Diese ist immer noch zu detailverliebt. EU-Vorgaben zur Anzahl der Fahrradabstellplätze oder Vorverkabelung von Ladesäulen für neue und zu renovierende Gebäude brauchen wir in diesem Ausmaß nicht.
Fraglich bleibt auch, ob diese Richtlinie insgesamt überhaupt nötig ist. Denn wir haben bereits den europäischen Emissionshandel auf Gebäude ausgeweitet und in der Energie-Effizienz-Richtlinie verbindliche europäische Energie-Einsparziele für die Mitgliedsstaaten festgelegt. Statt alles doppelt und dreifach zu regulieren, statt Zwang und starre Regulierung müssen wir uns auf Anreize für Renovierungen fokussieren.
Daher habe ich das Trilogergebnis über die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie abgelehnt.

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