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VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Aufhebung der vom europäischen Grünen Deal abgeleiteten Rechtsvorschriften
Jorge Buxadé Villalba, Mazaly Aguilar, Hermann Tertsch, Margarita de la Pisa Carrión

19-02-2024 B9-0139/2024  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Erfordernis, die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates zu ändern
Jorge Buxadé Villalba, Mazaly Aguilar, Hermann Tertsch, Margarita de la Pisa

29-11-2023 B9-0487/2023  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Erfordernis, Familien, Unternehmen und Selbstständige vor steigenden Kraftstoffpreisen in Europa zu schützen
Jorge Buxadé Villalba, Mazaly Aguilar, Hermann Tertsch, Margarita de la Pisa Carrión

16-10-2023 B9-0425/2023  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
über die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften der Union zu ändern, um die problematische Situation der Rinderhaltungsbetriebe in Bezug auf die Rindertuberkulose zu lösen
Jorge Buxadé Villalba, Hermann Tertsch, Margarita de la Pisa, Ryszard Antoni Legutko

15-06-2023 B9-0299/2023  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Einrichtung einer unabhängigen Behörde zur Untersuchung der Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen
Ivan Vilibor Sinčić, Christine Anderson, Francesca Donato, Stasys Jakeliūnas, Mislav Kolakušić, Cristian Terheş

25-05-2023 B9-0261/2023  

VORSCHLAG FÜR EINEN UNIONSAKT
vorgelegt gemäß Artikel 47 Artikel 2 der Geschäftsordnung
zur Transparenz der Verfahren zur Auswahl hochrangiger EU-Beamter
Eugen Jurzyca, Johan Van Overtveldt, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Michal Šimečka, Sirpa Pietikäinen, Ondřej Kovařík

11-02-2021 B9-0152/2021  

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Vorschlag für einen Rechtsakt der Union: Konzept

Jedes Mitglied kann einen Vorschlag einbringen, in dem die Kommission im Rahmen des Initiativrechts des Parlaments gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgefordert wird, einen Unionsakt (einen neuen Rechtsakt oder die Änderung eines bestehenden Rechtsakts) vorzuschlagen.

Vorschlag für einen Rechtsakt der Union: Verfahren

  • Bis zu zehn Abgeordnete können gemeinsam einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union unterbreiten. Der Vorschlag muss die Rechtsgrundlage für seine Vorlage enthalten und ggf. eine Erklärung mit einem Umfang von höchstens 150 Wörtern.
  • Der Präsident überprüft, ob die rechtlichen Auflagen erfüllt sind. Er kann den Vorschlag an den für eine solche Prüfung zuständigen Ausschuss überweisen, damit dieser zur Angemessenheit der Rechtsgrundlage Stellung nehmen kann. Erklärt der Präsident den Vorschlag für zulässig, gibt er dies im Plenum bekannt und überweist ihn an den zuständigen Ausschuss.
  • Der zuständige Ausschuss beschließt über das weitere Verfahren innerhalb von drei Monaten ab der Überweisung und nach Anhörung der Verfasser des Vorschlags.
  • Die Verfasser des Vorschlags werden im Titel des Berichts namentlich genannt.

Vorschlag für einen Rechtsakt der Union: Verbreitung

Vorschläge für einen Rechtsakt der Union werden in die Amtssprachen übersetzt und auf der Website des Parlaments veröffentlicht