Der Ausschuss der Regionen

Kurzdarstellungen zur EU 09-11-2023

Der Ausschuss der Regionen besteht aus 329 Mitgliedern, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertreten. Er gibt in den in den Verträgen vorgesehenen Fällen obligatorischer und fakultativer Anhörungen sowie – wenn er dies für zweckdienlich erachtet – auf eigene Initiative Stellungnahmen ab. Seine Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden. Sie üben ihre Tätigkeit unabhängig im allgemeinen Interesse der Europäischen Union aus.