Humanitäre Hilfe

Kurzdarstellungen zur EU 30-05-2023

Die humanitäre Hilfe gehört zum auswärtigen Handeln der EU und dient dazu, im Fall von Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen dem Hilfsbedarf gerecht zu werden. Die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Kommission finanziert Hilfseinsätze und koordiniert die Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Das Parlament und der Rat fungieren bei der Gestaltung des Politikbereichs der humanitären Hilfe der EU als Gesetzgeber und beteiligen sich an der weltweiten Debatte für eine größere Wirksamkeit der humanitären Einsätze.