Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Kurzdarstellungen zur EU
14-12-2023
Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen stützt sich auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen, und zu ihr gehören Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften in mehreren Bereichen. Mit dem Vertrag von Lissabon hat man eine solidere Grundlage für die Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit geschaffen und dem Europäischen Parlament neue Befugnisse eingeräumt.
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