Beschlussfassungsverfahren auf zwischenstaatlicher Ebene

Kurzdarstellungen zur EU 26-03-2024

Das Beschlussfassungsverfahren für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und einige andere Bereiche, z. B. die Verstärkte Zusammenarbeit, bestimmte Ernennungen und Überarbeitungen der Verträge, unterscheidet sich vom ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. In diesen Bereichen ist die zwischenstaatliche Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung. Durch die Herausforderungen der Staatsschuldenkrise kommen solche Beschlussfassungsverfahren verstärkt zum Einsatz, insbesondere im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Union.