Beschlussfassungsverfahren auf zwischenstaatlicher Ebene
Kurzdarstellungen zur EU
26-03-2024
Das Beschlussfassungsverfahren für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und einige andere Bereiche, z. B. die Verstärkte Zusammenarbeit, bestimmte Ernennungen und Überarbeitungen der Verträge, unterscheidet sich vom ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. In diesen Bereichen ist die zwischenstaatliche Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung. Durch die Herausforderungen der Staatsschuldenkrise kommen solche Beschlussfassungsverfahren verstärkt zum Einsatz, insbesondere im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Union.
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