Chemikalien und Pestizide

Kurzdarstellungen zur EU 08-12-2023

Mit den EU-Rechtsvorschriften für Chemikalien und Pestizide sollen die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt geschützt und Handelshemmnisse verhindert werden. Sie umfassen Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter Kategorien von chemischen Erzeugnissen, eine Reihe harmonisierter Einschränkungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung gefährlicher Stoffe und Protokolle für den Umgang mit schweren Unfällen sowie die Ausfuhr von gefährlichen Stoffen. Die beiden wichtigsten Errungenschaften auf EU-Ebene sind die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) und die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Im Rahmen des europäischen Grünen Deals und insbesondere der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien, der Strategie „vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie werden die diesbezüglichen EU-Rechtsvorschriften derzeit überarbeitet.