Umsetzung der sozialen Säule
Die europäische Säule sozialer Rechte („soziale Säule“) wurde am 17. November 2017 von der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament auf dem Sozialgipfel in Göteborg gemeinsam proklamiert und unterzeichnet. Die größte Herausforderung besteht nach wie vor darin, dass dieser Referenzrahmen alle Bürger in der gesamten EU erreicht. Da die Befugnisse der EU im Sozialbereich begrenzt sind, liegt die Umsetzung bei den Mitgliedstaaten, die hierbei mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten. Das Parlament hat mehrfach hervorgehoben, dass man sich beim Prozess der Umsetzung auf drei Elemente konzentrieren muss: einen lebenszyklusorientierten Ansatz, die Governance sowie die Finanzierung. Im Rahmen der Plenartagung im Dezember werden die Stellungnahmen der Kommission und des Rates im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates im Dezember angehört; bei Letzterer wird es weitere Aussprachen zur sozialen Dimension der EU, darunter zum Thema Bildung, geben.
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