Reform des EU-Wahlrechts

Auf einen Blick 20-10-2015

Die Wahlen zum Europäischen Parlament werden nicht nach einem EU-weit gültigen einheitlichen Wahlverfahren durchgeführt. Durch das EU-Recht werden nur einige grundlegende Prinzipien festgelegt, der Rest wird durch nationale Wahlgesetze geregelt. Das Parlament hat wiederholt versucht, eine weitere Harmonisierung der Vorschriften für die Wahlen zum Europäischen Parlament zu bewirken, jedoch wurde bisher eine Einigung durch die unterschiedlichen Verfassungs- und Wahltraditionen der Mitgliedstaaten sowie die Bedeutung der Wahlvorschriften für die Gestaltung der politischen Systeme erschwert.