Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Ein Vorschlag für eine Verordnung über die Schaffung einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (die Agentur) wird dem Europäischen Parlament voraussichtlich während der Plenartagung im Juli zur Abstimmung in erster Lesung vorgelegt und anschließend dem Rat zur Annahme übermittelt. Der im Rahmen eines Trilogverfahrens zwischen den beiden Organen vereinbarte Text erweitert die Befugnisse der Agentur bei Rückführungsaktionen, bei der Migrationssteuerung, beim Kampf gegen grenzübergreifende Kriminalität sowie bei Such- und Rettungseinsätzen. Der Schutz der Grundrechte und die Rechenschaftspflicht der Agentur gegenüber dem EP und dem Rat wurden gestärkt. Wenn es ein Mitgliedstaat ablehnt, einem Ratsbeschluss gemäß Unterstützung zu leisten und so den Schengen-Raum gefährdet, können die anderen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend interne Grenzkontrollen wieder einführen.
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