Regelungen zur Verringerung der Auswirkungen des IFRS 9

Auf einen Blick 24-11-2017

Die Abstimmung im Plenum über den Legislativvorschlag in Bezug auf Übergangsregelungen zur Verringerung der Auswirkungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die Eigenmittelausstattung von Finanzinstituten ist für die November-II-Tagung vorgesehen. Diese Regelungen sollten in Kraft treten, bevor der IFRS 9 am 1. Januar 2018 zwingend angewandt werden muss. Daher verständigten sich das Europäische Parlament und der Rat darauf, sie in einem beschleunigten Verfahren zu verabschieden.