Kündigung des Fischereiabkommens zwischen der EU und den Komoren
Auf einen Blick
06-03-2018
Nachdem die Komoren im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) als nicht kooperierendes Land eingestuft wurden, hat die Kommission die Beendigung des Fischereiabkommens zwischen der EU und den Komoren in die Wege geleitet. In der Plenartagung im März soll über die Zustimmung des Parlaments abgestimmt werden, um die es im Zusammenhang mit diesem ersten Fall der Kündigung eines Fischereiabkommens aufgrund der IUU-Fischerei ersucht wurde.
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