Mehrjahresplan für Fischereien in der Nordsee

Auf einen Blick 23-05-2018

Auf der Mai-II-Plenartagung wird das Parlament voraussichtlich über eine vorläufige Einigung mit dem Rat über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für die Fischereien in der Nordsee abstimmen, der auf Grundfischarten ausgerichtet ist (d. h. Fischarten, die in der Nähe des Meeresbodens leben). Der Plan, mit dem die langfristige Nachhaltigkeit der Fischereien in der Nordsee sichergestellt werden soll, stützt sich bei seinen Bewirtschaftungsmaßnahmen auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und führt neue Regeln für die Festlegung der jährlichen zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für die betreffenden Bestände durch den Rat ein.